Damit hat niemand gerechnet: Der ASP-Ausbruch im Sauerland ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch übergelaufene Wildschweine aus dem nahen Hessen oder anderen deutschen Landesteilen erfolgt. Wie das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) heute bekanntgab, ist der im Sauerland gefundene ASP-Virusstamm verwandt mit Stämmen aus der italienischen Region Kalabrien. Dort wurde die ASP im Mai 2023 bei Wildschweinen nachgewiesen.
Bei den Behörden steigt nach der Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse zur Analyse der Genomsequenz die Zuversicht, dass es sich bei den fünf bestätigten ASP-Fällen in NRW um einen sogenannten Punkteintrag handelt. Wie das Virus genau ins Sauerland gekommen ist, lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals eindeutig klären.
Drei weitere Kadaverfunde
Außerdem teilte der Hegering vor Ort am Dienstag mit, dass neben den bisher bekannten fünf Kadavern am Montag drei weitere Wildschweinkadaver nahe dem ersten Fundort gefunden wurden. Die Proben der Schweine werden derzeit untersucht. Laut Hegering wird vermutet, dass diese drei Fälle ebenfalls positiv sein werden.
Zudem weist der Hegering darauf hin, dass außerhalb der infizierten Zone das Schwarzwild streng bejagt werden soll. Dabei sind von jedem erlegten Wildschwein Blutproben zu nehmen und zusammen mit der Trichinenprobe zur Untersuchung abzugeben. Sobald die Trichinenuntersuchung freigegeben ist, kann das Wildbret wie gewohnt verarbeitet werden. Die parallel laufende Untersuchung auf ASP müssen Jäger nicht abwarten.
Diese Regeln gelten in der "infizierten Zone"
Im ASP-Gebiet im Sauerland laufen die Präventionsmaßnahmen weiter auf Hochtouren. In der "inifzierten Zone", die einen Radius von 15 km rund um das Seuchengeschehen bildet, gelten weiterhin die Auflagen der Allgemeinverfügung.
Für Schweinehalter (auch Hobbyhalter und Halter von Minipigs) gilt:
Schweinebestände melden
keine Freilandhaltung
strenge Hygieneregeln und Schutz vor Wildschweinen
kein Transport oder Schlachtung von Schweinen aus der Zone
Für alle Regeln sind Ausnahmegenehmigungen möglich, die Landwirte direkt mit dem Kreis absprechen müssen.
Regeln für Jäger und Bürger
Nach Behördenangaben liegen in der „infizierten Zone“ zehn größere Halter von Hausschweinen. Mit ihnen stehen die Ämter in direktem Kontakt, um das konkrete Vorgehen zu besprechen. Für Rinderhalter gibt es bei der Grasernte nahezu keine zusätzlichen Vorschriften, sofern das Futter nicht direkt zur Schweinefütterung vorgesehen ist.
Für Jäger gilt:
keine Jagd erlaubt; Ausnahme: Nachsuche und Einzeljagd auf Schalenwild in bestimmten Flächen
Alle Abschüsse von Wildschweinen unverzüglich melden bei den Kreisen.
Für alle Bürger gilt:
Hunde nicht frei laufen lassen
Grundstücke dürfen bei Kadaversuche betreten werden.
Wer mit Wildschweinen in Kontakt war, sollte sich gründlich reinigen und desinfizieren.