Afrikanische Schweinepest

ASP-infiziertes Schweinefleisch in rumänischem Lieferwagen

Der deutsche Zoll hat im Landkreis Offenbach in einem Lieferwagen mit rumänischen Kennzeichen große Mengen ASP-infizierter Wurst- und Fleischwaren entdeckt.

von Henning Lehnert Henning Lehnert
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Zollfahnder haben bei einer Fahrzeugkontrolle im Landkreis Offenbach etwa 500 kg Fleischprodukte beschlagnahmt, die in einem Lieferwagen mit rumänischem Kennzeichen transportiert wurden. Unter anderem handelte es sich um Rohwürste, rohes Hackfleisch, Leberwürste, rohes Schweinefleisch sowie einige Geflügelschlachtkörper und Geflügelteile.

Drei von 40 Sammelproben ASP-positiv

In drei von insgesamt 40 Sammelproben konnte der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen, der vom zuständigen Veterinäramt mit der Untersuchung beauftragt wurde, das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachweisen. Wie aus der erst jetzt veröffentlichten Pressemitteilung des Landeslabors hervorgeht, ereignete sich der Fall bereits am 19. Dezember 2020. Anhand von Zweitproben, die an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitergeleitet wurden, konnte der ASP-Verdacht bestätigt werden.

ASP-Verschleppung über große Entfernungen

Der Nachweis bestätigt wieder einmal, dass ASP-Viren in rohem Fleisch infizierter Tiere und unbehandelten (auch gepökelten) Fleischprodukten lange haltbar sind. Und der Fall beweist, wie groß die Gefahr ist, dass das Virus über weite Strecken durch Personen, Fahrzeuge oder Fleischprodukte über große Strecken verschleppt werden kann. Besonders gefährlich wird es, wenn Reste dieser kontaminierten Lebensmittel unzureichend erhitzt an Hausschweine verfüttert oder unachtsam an Raststätten entlang der Autobahn in die Umwelt entsorgt und anschließend von Wildschweinen aufgenommen werden.

Wachsam sein!

In Rumänien grassiert die ASP bereits seit mehreren Jahren. Der Erreger wird immer wieder sowohl bei aufgefundenen Wildschweinen als auch in Hausschweinebeständen nachgewiesen. Die Ausfuhr von Schweinefleisch aus ASP-Restriktionsgebieten ist daher verboten bzw. unterliegt strengen Auflagen. Jeder Abnehmer bzw. Käufer sollte sich dessen bewusst sein und die Herkunft der Produkte kritisch hinterfragen. Aber auch Privatpersonen müssen sich mögliche Risiken bewusst machen und sie vermeiden. Insbesondere sollten keine Jagdtrophäen oder tierische Lebensmittel aus ASP-Risikogebieten mit nach Deutschland gebracht werden!


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