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ASP: Jagdverband kritisiert Regierungspläne

Die Änderung des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes muss präzisiert werden. Weitreichende Befugnisse der Behörden dürften nur örtlich begrenzt im Seuchenfall gelten, fordert der Deutsche Jagdverband. Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest sei nur durch eine kooperative Zusammenarbeit mit Jägern möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes beschlossen. Damit sollen Behörden schneller reagieren können, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Ernstfall zu bekämpfen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass die sehr weitreichenden Befugnisse bereits vor einem möglichen Seuchenfall ausgeschöpft werden könnten.


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Dies wäre nach Ansicht des DJV unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Die Folge könnten nach Auffassung des DJV aufwändige Gerichtsverfahren sein. Vor allem aber wäre das Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Jägern empfindlich gestört. Eine kooperative Zusammenarbeit, die insbesondere im Seuchenfall dringend notwendig ist, wäre unmöglich.


Der DJV fordert deshalb, dass die Änderungen des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes präzisiert werden: Die sehr weitgehenden Behördenbefugnisse dürften nur für den Seuchenfall und ein eng eingegrenztes Gebiet gelten – dort seien sie wichtig. In einer Stellungnahme hatte der Dachverband der Jäger bereits Mitte Mai auf die Gefahr hingewiesen, dass einzelne Veterinärbehörden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachten könnten.


Der Jagdverband hat in seiner Stellungnahme weiterhin klargestellt, dass eine Reduzierung der Wildschweinbestände mit legalen jagdlichen Mitteln vor einem Seuchenfall zwar sinnvoll sei, die Einschleppung der ASP aber nicht verhindern könne. Denn das größte Risiko gehe vom Personen- und Güterverkehr auf Transitstrecken aus. Hier sei mehr Biosicherheit notwendig, also beispielsweise wildschweinsicher gezäunte Rastplätze und verschließbare Abfalleimer.


Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA habe nachgewiesen, dass sich das ASP-Virus innerhalb der Wildschweinbestände lediglich mit höchstens 25 Kilometer pro Jahr ausbreite. Auf der Autobahn könne das Virus beispielsweise durch kontaminierte Lebensmittel oder Schlamm in Radkästen mit 90 Stundenkilometern verbreitet werden. In Osteuropa seien Seuchensprünge von mehreren hundert Kilometern innerhalb kürzester Zeit belegt.


Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen vom Bundestag und Bundesrat beraten und voraussichtlich nach der Sommerpause verabschiedet

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