Vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Fälle in Hessen und Rheinland-Pfalz sollten Schweinehalter unbedingt ihren aktuellen Versicherungsstand prüfen. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN) rät deshalb dazu, sich auf zwei Hauptszenarien vorzubereiten und für diese die Ertragsschadenversicherung zu checken.
ASP bei Wildschweinen
Betriebe, die sich in einem Restriktionsgebiet aufgrund von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen befinden, müssen mit Mehrkosten und Ertragsausfällen durch Vermarktungsbeschränkungen rechnen. Hierzu zählen Untersuchungskosten, Preisabschläge, Preismaskenverluste und zusätzliche Vermarktungskosten. Selbst bei einem optimalen Verlauf der Seuchenbekämpfung kann die Dauer solcher Restriktionsgebiete deutlich über ein Jahr betragen.
ASP im Hausschweinebestand
Bei Ausbrüchen in Hausschweinebeständen werden Restriktionsgebiete (Sperrzonen III) eingerichtet und strikte Maßnahmen erlassen. Diese Sperrzonen bestehen in der Regel mindestens drei Monate. Da das Verbringen von lebenden Tieren und Schlachttieren aus diesen Zonen unzureichend geregelt ist, drohen neben Tierschutzproblemen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Eine Tierertragsschadenversicherung kann die direkten Folgen der Vermarktungsbeschränkungen durch amtliche Anordnungen absichern, einschließlich weiterer Ertragsschäden durch Leerstand.
Standpunkt der ISN
Im Falle behördlicher Anordnungen in Restriktionsgebieten greifen die Entschädigungsvorgaben einer betrieblichen Ertragsschadenversicherung. Die Tierseuchenkassen entschädigen den gemeinen Wert der Schweine bei amtlich angeordneter Tötung und übernehmen gegebenenfalls entstehende Kosten. Eine Tierertragsschadenversicherung deckt zusätzlich Ertragsausfälle und Mehrkosten ab, besonders bei Betrieben, die nicht direkt von einer Keulung betroffen sind.