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Afrikanische Schweinepest

ASP: Kleinsthaltungen schärfer kontrollieren!

Beim Treffen des Zentralen Krisenstabes Tierseuchen ermahnte das BMEL die Bundesländer, die Einhaltung der Biosicherheitsauflagen auch in Kleinstbetrieben schärfer zu kontrollieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem in der vergangenen Woche die ersten ASP-Fälle in einem Biobetrieb mit Schweinehaltung und zwei privaten Kleinsthaltungen entdeckt wurden, hat gestern (22.07.21) der Zentrale Krisenstab „Tierseuchen“ unter der Leitung der Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Beate Kasch, getagt. Teilgenommen haben neben Vertretern von Bund und Ländern auch Experten des nationalen Referenzlabors für die Afrikanische Schweinepest (ASP), dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems.

Kleinstbetriebe halten sich oft nicht an Auflagen

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Dabei betonte die Staatssekretärin, dass die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben ausschlaggebend dafür sei, dass der ASP-Erreger nicht direkt oder indirekt in Hausschweinebestände gelange. Brandenburg hatte zuvor berichtet, dass die Vorgaben zur Biosicherheit gerade von Kleinstbetrieben nur mangelhaft eingehalten würden. Die Staatssekretärin forderte die Länder daher auf, dies verschärft zu kontrollieren und für Abhilfe zu sorgen.

Fakt ist, dass auch Kleinstbetriebe mit ein oder zwei Hausschweinen laut Viehverkehrsverordnung verpflichtet sind, ihre Bestände gegenüber den örtlichen Veterinärbehörden zu melden. „Wir kennen daher die Kleinsthalter, und die Betreiber wissen seit mindestens drei Jahren, dass auch sie die Mindestvorgaben zur Betriebshygiene einhalten müssen, die in Anlage 1 der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung genauer definiert sind“, erklärte die Leiterin der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Oder-Spree gegenüber top agrar.

200 € Prämie pro abgeschafftem Schwein

Zu den Mindestauflagen gehören z.B. eine Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit für die Schuhe. „Die Umsetzung dieser Mindeststandards wird von uns jetzt sorgfältig geprüft“, so DVM Petra Senger. Zudem rate man den Kleinsthaltern, die Tiere zu schlachten und zu verwerten, solange sie noch gesund sind. „Für jedes geschlachtete bzw. abgeschaffte Tier bieten wir den Tierhaltern darüber hinaus eine Prämie von 200 € an. Dass Ganze ist mit der Auflage verbunden, dass 24 Monate lang keine Schweine wieder aufgestallt werden dürfen“, erläutert die Kreisveterinärin.

Wie das ASP-Virus die Hausschweine infizieren konnte, ist nach wir vor nicht eindeutig geklärt. In 500 bis 1.000 Metern Entfernung von den Kleinsthaltungen habe man jedoch infizierte Wildschweine gefunden, sodass der Seuchenerreger vermutlich über das Schuhwerk, Fahrzeugräder, Aasfresser, Schadnager oder Wildvögel eingetragen wurde.

Regionalisierungsvereinbarungen gelten unverändert

In der Pressemitteilung äußerte sich Staatssekretärin Beate Kasch auch zu Exportsperren für Schweinefleisch in Drittländer. In Länder, mit denen nach dem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen eine Regionalisierung erreicht werden konnte, sollte danach auf Basis der vereinbarten Zertifizierungsbedingungen der Export von Schweinefleisch auf bei ASP-Ausbrüchen in Hausschweinebeständen prinzipiell weiter möglich sein. Dazu gehören unter anderem Vietnam, Singapur und Kanada. Andere Drittländer hingegen hatten bereits nach den ASP-Funden bei Wildscheinen eine deutschlandweite Exportsperre ausgesprochen. Der Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes bleibe jedoch weiterhin möglich, da das Regionalisierungsprinzip angewendet wird.

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