Im Landkreis Görlitz am Grenzdreieck zwischen Deutschland, Tschechien und Polen hat es seit über einem Jahr keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand mehr gegeben. Der Status des letzten Funds gilt nun als „inaktiv“ und der Fall ist somit aufgehoben.
Zuletzt hatten die zuständigen Behörden und das Friedrich-Loeffler-Institut das ASP-Virus am 26. Juni 2024 bei einem Wildschwein nachweisen können. Dabei handelte es sich um einen männlichen Überläufer.
Fünf Jahre harte Arbeit zahlen sich aus
Der Landkreis Görlitz spricht von einem entscheidenden Meilenstein in der Seuchenbekämpfung. Schließlich liegen fünf intensive Jahre im Kampf gegen die ASP hinter dem Landkreis, den Behörden und den vielen (ehrenamtlichen) Partnern und Helfern im Kreis.
Der Landkreis teilt stolz mit, dass das Hauptziel der Bekämpfungsmaßnahmen - die Verhinderung der Einschleppung des Virus in einen Hausschweinbestand - über den gesamten Zeitraum erreicht wurde.
Am 27. Oktober 2020 wurde der erste ASP-Fall im Kreis Görlitz und dem Bundesland Sachsen bestätigt. Seitdem wurden in fast fünf Jahren 1.467 ASP-positive Wildschweine nachgewiesen und insgesamt rund 5.500 Stücke Schwarzwild geborgen.
Mit Vorsicht und Sperrzonen in die Zukunft
In Görlitz will man sich jedoch nicht auf der Vergangenheit ausruhen: Die ASP bleibe ein ernstzunehmendes Risiko und so hat das heutige Datum noch keinen Einfluss auf die aktuell geltenden Sperrzonen, stellt der Kreis klar. „Wir sind stolz auf das Erreichte, aber wir bleiben wachsam“, so der Amtstierarzt Dr. Udo Mann.
Die Verantwortlichen werden künftig weiter konsequente Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Reduktion der Schwarzwildbestände und zur Einrichtung präventiver Schutzstreifen. Doch die bisherige erfolgreiche Eindämmung des ASP-Geschehens ist ein Zeichen, dass das Seuchenmanagement erfolgreich ist.
Sollte die Lage stabil bleiben und keine weiteren Fälle hinzukommen, will die Landesregierung bei der Europäischen Union eine kleinere Sperrzonen beantragen. Das würde für die Sperrzone II Erleichterungen für Jäger und Landwirtschaftsbetriebe bedeuten.