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ASP: Niedersachsen erteilt weitere Schlacht-Genehmigungen

Weitere 1.900 Schweine aus der ASP-Sperrzone dürfen zum Schlachthof. Ministerin Otte-Kinast setzt sich dafür ein, dass es weitere Ausnahmen gibt und sich die Lage für die betroffenen Höfe entspannt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das niedersächische Agrarministerium hat für das von der Afrikanischen Schweinepest betroffene Gebiet im Emsland eine weitere Genehmigung zur Schlachtung erteilt. Rund 1.900 Mastschweine aus der ASP-Sperrzone dürfen nach Geldern in Nordrhein-Westfalen gebracht werden.

Laut dem Ministerium gibt es positive Signale, dass in der kommenden Woche weitere Schlachtunternehmen folgen werden. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zeigt sich dennoch unzufrieden. Angesichts der großen Tierzahl in der betroffenen Region sei es unbedingt notwendig, dass die gesamte Wertschöpfungskette jetzt Teil der Lösung ist und es nun zügig weitergeht.

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Oberstes Ziel sei es, die Situation so schnell wie möglich zu lösen und Konzepte zum Verbringen von Schweinen zur Schlachtung mit Land- und Fleischwirtschaft sowie den Behörden auch in anderen Ländern eng abzustimmen. Es gab in diesem Sinne auf Initiative von Ministerin Barbara Otte-Kinast mehrere Konferenzen unter anderem mit dem Berufsstand, Verbänden der Fleischwirtschaft sowie der Fleischwarenindustrie, Schlachtern, Verarbeitern und dem Handel. „Dadurch ist es uns überhaupt gelungen, die jetzige Lösung anzubieten und weitere Optionen zu realisieren“, so die CDU-Politikerin am Freitag.

Sie macht in dem Zusammenhang auch auf den erweiterten Erlass aufmerksam, der konkretisiert, dass das Verbringen von Schweinen aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim mit behördlicher Genehmigung möglich ist; dort gibt es freie Mastplätze. Für die Schlachtung, Zerlegung und die Verarbeitung gelten tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden.

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