ASP: Niedersachsen plant Beihilfe für pestgebeutelte Schweinehalter
Das Landwirtschaftsministerium in Hannover will die von den ASP-Sperren betroffenen Schweinehalter finanziell unterstützen. Die ISN sieht hier zusätzlich aber auch den Bund in der Pflicht.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium plant offensichtlich, die von den Handelsrestriktionen durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) betroffenen Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim in Form einer Beihilfe finanziell zu unterstützen. Das Ministerium in Hannover habe dazu den Entwurf einer Billigkeitsrichtlinie vorgelegt, berichtet der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Fraktion, Helmut Dammann-Tamke, in einer Pressemitteilung. Unter Billigkeitsleistungen versteht man Leistungen bzw. Zahlungen, die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht.
Schweinehalter unverschuldet betroffen
„Eine große Anzahl von Schweinehalter im südwestlichen Niedersachsen stehen seit dem Ausbruch der ASP mit dem Rücken zur Wand. Die seuchenrechtlichen Vorgaben für die im Gebiet befindlichen Betriebe stellen eine unverschuldete außerordentliche Härte dar. Es bedarf aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation deshalb einer finanziellen Lösung, um existenzgefährdende Bedrohungen abzuwenden“, so Dammann-Tamke. Umfassen sollen die Leistungen beispielsweise Einbußen durch Mehrausgaben bei Fütterung und Schlachtung der Schweine.
Geld muss zeitnah ankommen
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßt diesen Schritt und wertet es als wichtiges Zeichen, dass sich die Niedersächsische Landesregierung bei der Entschädigung der Betriebe nicht aus der Pflicht stiehlt. Zugleich mahnt die ISN aber auch an, dass das Geld jetzt zeitnah auf den Höfen ankommen müsse.
ISN sieht auch den Bund ist in der Pflicht
Zudem erwartet die ISN von der Bundesregierung, dass sie die Entschädigung durch das Land zusätzlich aufstockt. Schließlich habe Hannover nur die von der EU vorgegebenen Restriktionen umgesetzt und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Verkürzung der von der EU verhängten Sperrfrist zu ermöglichen. Als Bindeglied zur EU sei nun Berlin in der Pflicht, zusätzliche finanzielle Hilfen zu ermöglichen. Italien habe gezeigt, wie man es macht. Und bei Corona sei es ja schließlich auch möglich gewesen, die durch die staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen entstandenen finanziellen Schäden zumindest teilweise zu ersetzen.
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Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium plant offensichtlich, die von den Handelsrestriktionen durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) betroffenen Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim in Form einer Beihilfe finanziell zu unterstützen. Das Ministerium in Hannover habe dazu den Entwurf einer Billigkeitsrichtlinie vorgelegt, berichtet der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Fraktion, Helmut Dammann-Tamke, in einer Pressemitteilung. Unter Billigkeitsleistungen versteht man Leistungen bzw. Zahlungen, die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht.
Schweinehalter unverschuldet betroffen
„Eine große Anzahl von Schweinehalter im südwestlichen Niedersachsen stehen seit dem Ausbruch der ASP mit dem Rücken zur Wand. Die seuchenrechtlichen Vorgaben für die im Gebiet befindlichen Betriebe stellen eine unverschuldete außerordentliche Härte dar. Es bedarf aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation deshalb einer finanziellen Lösung, um existenzgefährdende Bedrohungen abzuwenden“, so Dammann-Tamke. Umfassen sollen die Leistungen beispielsweise Einbußen durch Mehrausgaben bei Fütterung und Schlachtung der Schweine.
Geld muss zeitnah ankommen
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßt diesen Schritt und wertet es als wichtiges Zeichen, dass sich die Niedersächsische Landesregierung bei der Entschädigung der Betriebe nicht aus der Pflicht stiehlt. Zugleich mahnt die ISN aber auch an, dass das Geld jetzt zeitnah auf den Höfen ankommen müsse.
ISN sieht auch den Bund ist in der Pflicht
Zudem erwartet die ISN von der Bundesregierung, dass sie die Entschädigung durch das Land zusätzlich aufstockt. Schließlich habe Hannover nur die von der EU vorgegebenen Restriktionen umgesetzt und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Verkürzung der von der EU verhängten Sperrfrist zu ermöglichen. Als Bindeglied zur EU sei nun Berlin in der Pflicht, zusätzliche finanzielle Hilfen zu ermöglichen. Italien habe gezeigt, wie man es macht. Und bei Corona sei es ja schließlich auch möglich gewesen, die durch die staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen entstandenen finanziellen Schäden zumindest teilweise zu ersetzen.