Die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebietes in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße ist fast fertiggestellt. Somit kann in Kürze mit der Entnahme der Wildschweine in der rund 250 Quadratkilometer umfassenden, ersten „Weißen Zone“ in Brandenburg begonnen werden. Dazu werden derzeit mehr als 120 Lebendfallen aufgestellt, sogenannte Saufänge. Ziel der Landesregierung ist es, möglichst alle Wildschweine in diesem Gebiet zu fangen und zu töten, um die Infektionsketten wirksam zu durchbrechen. So soll verhindert werden, dass sich die Afrikanische Schweinepest weiter nach Westen ausbreitet.
„Weiße Zone“ soll wildschweinfrei werden
Bei ihrem Besuch in der Weißen Zone rund um Neuzelle zeigten sich die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, und Agrarstaatssekretärin Silvia Bender beeindruckt von den Arbeiten, die in den vergangenen Wochen geleistet wurden. Rund 125 Kilometer Zaun wurden verbaut. Gleichzeitig wurde das erste Kerngebiet mit Unterstützung der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks sowie vieler Helferinnen und Helfer mehrfach nach Fallwild durchsucht.
Nach dem ersten ASP-Fall durfte in der Region keine Jagd mehr durgeführt werden, um die Tiere nicht aufzuscheuchen. Mit dem Zaunschluss soll die Tierseuchenbekämpfung nun jedoch mit jagdlichen Mitteln fortgesetzt werden. Es sei wichtig, jetzt schnell und breitflächig das Schwarzwild zu entnehmen, betonte Staatssekretärin Silvia Bender. Dabei kommen vor allem feste und mobile Lebendfallen zum Einsatz, in denen die Tiere gefangen und dann gezielt erlegt werden.
Auch Einzel- und Bewegungsjagden auf Anordnung möglich
Innerhalb der festgelegten Restriktionszonen (Kerngebiet, weiße Zone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone) hat die vollständige Entnahme von Wildschweinen in der weißen Zone oberste Priorität. Neben der Fallenjagd sind Einzel- und Bewegungsjagden auf Anordnung der Behörden möglich. Für die Entnahme und Ablieferung an den Abgabestellen der Landkreise zahlt das Land eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € (unter 30 kg LG) bzw. 50 € (über 30 kg LG). Andere Wildarten dürfen vorläufig nicht bejagt werden.
Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wieder möglich. In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen Einschränkungen.
Fünf neue ASP-Funde in Brandenburg
Unterdessen wurden im Rahmen der Fallwildsuche in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland gestern (30.11.20) vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) fünf weitere ASP-Verdachtsfälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Deutschland seit September gefunden ASP-infizierten Schwarzkittel auf 193. Die Hausschweinebestände sind nach wie vor ASP-frei.