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Afrikanische Schweinepest

ASP: Sachsen verstärkt seine Präventions-Maßnahmen

Der Freistaat Sachsen hat zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die ASP erlassen. Jagdausübungsberechtigte sind demnach insbesondere zur Anzeigepflicht und Mitwirkung verpflichtet.

Lesezeit: 2 Minuten

In Westpolen werden immer wieder Wildschweinkadaver gefunden und positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Der westlichste Fundort nur noch rund 10 km von Sachsen und Brandenburg entfernt. Der Freistaat Sachsen verstärkt daher mit zwei Allgemeinverfügungen seine ASP-Präventionsmaßnahmen, die in der vergangenen Woche in Kraft getreten sind. Demnach sind Jagdausübungsberechtigte in Sachsen, insbesondere in den grenznahen Landkreisen Görlitz und Bautzen, ab sofort zur Anzeigepflicht und Mitwirkung verpflichtet

Jedes verendete oder krank erlegte Wildschwein anzeigen

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Im gesamten Freistaat Sachsen müssen Jagdausübungsberechtigte jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes bei dem jeweils örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) der Landkreise und Kreisfreien Städte anzeigen. Zudem müssen Jäger nach ihren Möglichkeiten bei der Kennzeichnung, der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf ASP sowie bei der Bergung und Beseitigung der Tierkörper nach näherer Anweisung des örtlich zuständigen LÜVA mitwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen dulden. Für die Anzeige wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € je Wildschwein gewährt.

Gesund erlegte Wildschweine beproben

Darüber hinaus müssen Jagdausübungsberechtigte, die auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz und dem Gebiet des Landkreises Bautzen jagen, zudem auch jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich nach näherer Anweisung des örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA) kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP nehmen und einen von dort vorgegebenen Begleitschein ausstellen. Die Proben müssen dann dem jeweils örtlich zuständigen Landratsamt übergeben werden. Für diese Maßnahmen erhalten die Jäger einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 € je Wildschwein

Die Maßnahmen in Sachsen gehen über das bislang durchgeführte Monitoring gemäß der Schweinepestmonitoringverordnung (SchwPestMonV) hinaus. Sie sollen dabei helfen, einen möglichen ASP-Ersteintrag in die sächsische Wildschweinepopulation so früh wie möglich zu erkennen und die Gefahr einer Erregerverbreitung zu minimieren, um dann schnelle und effektive Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können.

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