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Afrikanische Schweinepest

ASP-Schutzzaun: Solidarische Finanzierung von Bekämpfungsmaßnahmen

Die Agrarministerkonferenz hat eine Vereinbarung getroffen, wonach sich alle Bundesländer an den Bekämpfungskosten der ASP-betroffenen Bundesländer beteiligen sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Kostenbeteiligung aller Bundesländer für den im Jahr 2020 errichteten Schutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat die Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag vereinbart. Wie das Brandenburger Landwirtschaftsministerium mitteilte, betrifft die anteilige Kostenübernahme den Schwarzwildzaun an der Grenze zu Polen, der 2020 errichtet wurde. Im Jahr 2020 entstanden für das Land Brandenburg Kosten in Höhe von 5,6 Mio. € für ASP-Bekämpfungsmaßnahmen. Davon entfielen rund 3,1 Mio € auf die Schwarzwildbarriere zu Polen, um den Seuchendruck aus Westpolen abzuhalten. Von diesen Kosten hat die EU rund 1,3 Mio. € kofinanziert.

Kosten für ASP-Bekämpfung gestiegen

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„Seit gut eineinhalb Jahren bilden drei Bundesländer das Bollwerk gegen die Afrikanische Schweinepest“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher. Es sei gelungen, die Tierseuche durch Fallwildsuche, Zäune und Schwarzwild-Entnahme aufzuhalten. „Es ist deshalb eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich alle Länder an den Kosten der Bekämpfungsmaßnahme beteiligen“, so Nonnemacher weiter. Um ein Ausbreiten der ASP auch weiterhin zu verhindern, sei eine solidarische Finanzierung auch für die auf 2020 folgenden Jahren notwendig, forderte die Staatssekretärin im Agrarministerium, Anja Boudon.

Nach Angaben des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums stiegen die Kosten für die ASP-Bekämpfung im Land Brandenburg in 2021 auf gut 44 Mio. €, für 2022 wurden bereits rund 59 Mio. € für Bekämpfungsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium und das Umweltministerium wollen deshalb gemeinsam gegenüber den nicht von der ASP-betroffenen Ländern und unter Beteiligung des Bundes dafür werben, eine solidarische Kostenerstattung für Teile der Schutzmaßnahmen über das Jahr 2020 hinaus auszudehnen. Das Brandenburger Kabinett hat dieses Vorgehen in einem Kabinettbeschluss in der vergangenen Woche gebilligt.

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