Die südhessischen Ferkelerzeuger und Mäster in der von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Sperrzone II bekommen zunehmend ein Stallplatz- und Vermarktungsproblem. Denn Woche für Woche werden in Ferkelerzeugerbetrieben neue Ferkel geboren und die Mastschweine werden immer schwerer. In der Sperrzone II gilt jedoch ein generelles Verbringungsverbot für Schweine. Die Tiere dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramtes verbracht werden – sowohl des für den abgebenden als auch für den aufnehmenden Betrieb zuständigen Landkreises.
Unverschuldet in Sperrzone II gelandet
In „ZDF heute“ berichtete der südhessische Ferkelaufzüchter und Mäster Peter Seeger gestern (13.08.24) über seine aktuellen Vermarktungsprobleme und Existenzsorgen. Der Hof von Familie Seeger liegt in Nieder-Klingen, einem Ortsteil der Gemeinde Otzberg im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch den Fund eines ASP-infizierten Wildschweins im nur 15 Kilometer entfernten Ober-Ramstadt ist der Betrieb in die Sperrzone II (infizierte Zone) gerutscht.
Kaum Abnehmer für Schweine aus ASP-Restriktionsgebieten
Das Problem: Kaum ein Schlachthof will aktuell Schweine aus der Sperrzone II schlachten, denen der Makel der ASP-anhaftet. Dabei sind die Tiere nachweislich kerngesund. Es handelt sich um die am intensivsten untersuchten Schweine überhaupt.
Nach intensiver Verhandlung hat sich inzwischen ein Schlachthof in Schleswig-Holstein bereit erklärt, diese Tiere abzunehmen und zu schlachten. Die Mäster müssen aber die Kosten des rund neunstündigen Transports dorthin selbst übernehmen. Und es ist noch nicht klar, ob und wie gut die Tiere bezahlt werden. Vor zwei Jahren hatten viele Mäster ihre Tiere verschenken müssen.
„Es muss endlich eine generelle Lösung gefunden werden!“
„Hier muss endlich eine generelle Lösung gefunden werden, welche Schlachthöfe im Krisenfall Schweine aus ASP-Restriktionsgebieten abnehmen“, fordert Peter Seeger. Außerdem sei der bürokratische Aufwand noch viel zu groß – sowohl für Landwirte, als auch für Veterinärämter und Schlachtunternehmen, beklagt der Landwirt.
Jetzt ist das BMEL gefragt
Von den finanziellen Sorgen, die Peter Seeger und seine ebenfalls betroffenen Berufskollegen plagen, ganz zu schweigen. Seegers verfügt zwar über eine Ertragsschadenversicherung. Die zahle aber nur ein Jahr - und dann? Hier sei das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in der Pflicht, fordert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Wer die Quarantänemaßnahmen für die Schweine anordne, müsse auch für die Folgeschäden aufkommen, so die ISN.