Schweinehalter, deren Betriebe in den ASP-Gebieten liegen, haben mit harten Restriktionen zu kämpfen. Wenn jetzt nicht zügig Hilfsgelder fließen, sind zahlreiche Existenzen bedroht. Ein Kommentar von Henning Lehnert, Redakteur bei top agrar.
Keine Frage: Um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sind Sperrmaßnahmen und Verbringungsverbote für Schweine unverzichtbar. Aber müssen sie wirklich so lange andauern? Bei einem Ausbruch bei Hausschweinen sind das mindestens 90 Tage, und bei jedem ASP-infizierten Wildschwein, das gefunden wird, im Minimum ein Jahr.
Der ASP-Fall im Emsland vor gut zwei Jahren hat gezeigt, welche immensen Verluste das verursacht. Ein einziger Punkteintrag hatte damals einen Schaden von über15 Mio. € zur Folge – das Meiste davon verursacht durch die lange Quarantäne.
Ausbaden mussten es die Schweinehalter in den Restriktionsgebieten. Denn während der Besitzer der infizierten Schweine von der Tierseuchenkasse entschädigt wurde, gingen die gesperrten Schweinehalter drumherum leer aus.
Kaum ein Schlachter wollte damals die nachweislich gesunden Tiere haben. Denn es gab kaum Vermarktungsmöglichkeiten für Schweinefleisch aus ASP-Restriktionsgebieten. Die Mäster mussten ihre Tiere zum Teil sogar verschenken. Bei den Ferkelerzeugern sah es nicht besser aus. Wohl denen, die eine Ertragsschadenversicherung hatten! Vielen anderen kostete es die Existenz.
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Es wird daher höchste Zeit, dass der Bund die unverschuldet in finanzielle Not geratenen Schweinehalter in Restriktionsgebieten angemessen entschädigt. Wer die Quarantäne anordnet, muss auch für die Folgen geradestehen. Die EU erlaubt staatliche Beihilfen, wie die Hilfsprogramme in Italien und Polen zeigen. Die Politik muss es nur wollen!