Um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, sollen in der „Weißen Zone“, die zurzeit rund um das Kerngebiet des Seuchengeschehens in Brandenburg eingerichtet wird, alle Wildschweine getötet werden. Mit einer Änderung der Schweinepestverordnung, die heute (10.11.20) in Kraft tritt, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dafür die nötige Rechtsgrundlage geschaffen.
Empfehlung des EU Veterinärnotfallteams
Brandenburg folgt mit der Einrichtung der „Weißen Zone“ einer Empfehlung des EU Veterinärnotfallteams (EU Veterinary Emergency Team, EUVET). Das internationale Expertenteam hatte das betroffene Gebiet auf Einladung des BMEL vor wenigen Wochen bereist, um sich vor Ort ein Bild von der ASP-Bekämpfung machen.
Bei der „Weißen Zone“ handelt sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Geländestreifen, der das Kerngebiet halbkreisförmig bis an die Grenze zu Polen umschließt und von zwei festen, wildschweinsicheren Drahtzäunen begrenzt wird. Der innere Zaun soll entlang der Grenze zur Kernzone verlaufen. In fünf Kilometer Abstand schließt sich dann eine zweite Zaunreihe an, mit deren Bau bereits begonnen wurde.
Räumung soll Mitte November beginnen
Sobald beide Zäune fertiggestellt sind, soll der Wildschweinebestand im Zwischenraum, der „Weißen Zone“, möglichst komplett erlegt werden. Brandenburg plant, Mitte November damit zu beginnen. Damit die zuständigen Behörden vor Ort die Räumung rechtssicher anordnen können, war eine Änderung der geltenden Schweinepestverordnung erforderlich. Denn nach bisher geltendem Recht wäre nur eine verstärkte Bejagung der Schwarzkittel in der „Weißen Zone“ möglich gewesen, nicht aber dessen komplette Tötung.
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