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Aujeszkysche Krankheit: Sind Hausschweine gefährdet?

Die Meldung eines Falls von Aujeszkyscher Krankheit (AK) oder „Pseudowut" bei einem Wildschwein in Schleswig-Holstein nimmt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium zum Anlass, über diese Tierseuche zu informieren und zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen aufzurufen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Meldung eines Falls von Aujeszkyscher Krankheit (AK) oder „Pseudowut" bei einem Wildschwein in Schleswig-Holstein nimmt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium zum Anlass, über diese Tierseuche zu informieren und zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen aufzurufen. Denn neben der Gefahr, dass sich diese Tierseuche in der Schwarzwildpopulation in Zukunft weiter ausbreiten wird, ist insbesondere ein deutliches Gefährdungspotential für den Hausschweinebestand gegeben. Landwirtschaftsminister Christian Meyer warnt deshalb vor einem Wiederaufleben der Tierseuche in Niedersachsen und appelliert zur Vorsicht: „Insbesondere appelliere ich an die Jägerinnen und Jäger die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten."


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Bei der AK handelt es sich um eine weltweit verbreitete, anzeigepflichtige Virus-Erkrankung der Säugetiere, die durch das Pseudorabies-Virus, das auch als Suid Herpesvirus-1 bezeichnet wird, hervorgerufen wird. Hauptwirt und Virusreservoir sind Haus- und Wildschweine. Während die Krankheit für den Menschen ungefährlich ist, können sich viele andere Säugetierarten, wie z. B. auch Hund, Katze, Rind, Schaf und Ziege, mit dem Virus infizieren und schwer erkranken.


Übertragen wird die Aujeszkysche Krankheit nicht nur über direkten Kontakt von Tier zu Tier, sondern auch auf indirektem Weg über Kontakt zu virusbehafteten Personen, Fahrzeugen, Nahrungs- und Futtermitteln oder sonstigen Materialien. Das Virus wird von infizierten Tieren schon vor Ausbruch klinischer Symptome mit z.B. Kot, Urin, Speichel oder Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Auf Grund der hohen Widerstandsfähigkeit des Virus bleibt es in Fleisch- und Fleischprodukten über viele Tage und Wochen infektiös. Die Verfütterung von Speiseabfällen oder Essensresten an Schweine ist deshalb wegen des hohen Risikos der Krankheitsübertragung verboten!


Hausschweine seit 2003 AK-frei


Durch strikte nationale Bekämpfungsmaßnahmen konnte die AK in Deutschland bei Hausschweinen seit 2003 getilgt werden. Jedoch treten seit einigen Jahren immer wieder Fälle von AK bei Wildschweinen auf. In Niedersachsen wurden im Rahmen von routinemäßig durchgeführten Monitoring-Untersuchungen im Dezember 2011 erste Fälle der Krankheit bei Wildschweinen festgestellt.


Um ein Überspringen der Krankheit vom Wildtierbestand in die Hausschweinepopulation zu verhindern, werden Schweinehalter und Jagdausübende zu besonderer Vorsicht und zur strikten Einhaltung geltender Vorschriften und Hygienemaßregeln aufgefordert. „Besondere Vorsicht müssen Jäger walten lassen, die selbst Schweine halten oder anderweitig Kontakt zu Schweinen haben. Sie sollten niemals mit Jagdbekleidung oder -ausrüstung oder auch ihrem Jagdhund Stallungen mit Hausschweinen betreten", unterstreicht Minister Meyer.


Weitere Informationen sowie ein Merkblatt zur AK sind auf der Homepage des LAVES unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de nachzulesen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema erteilen die zuständigen Veterinärämter Auskunft.

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