Stalleinbrüche
Australien: Radikale Tierschützer verlieren Gemeinnützigkeit
Australiens Regierung sagt radikalen Tierschützern den Kampf an. Die Organisationen verlieren ihre Steuervorteile, wenn ihre Aktivisten unbefugt in Ställe eindringen.
Australiens Regierung hat vergangene Woche neue Vorschriften erlassen, nach denen radikalen Tierschutzorganisationen, die Bauernfamilien belästigen, einschüchtern oder ausspionieren, der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird. „Extreme Aktivisten, die gesetzestreue australische Landwirte ins Visier nehmen, können für ihre Spendenaktionen keinen steuerfreien Status mehr beanspruchen“, stellte Australiens Landwirtschaftsminister und Vizevorsitzender der Nationalpartei, David Littleproud, zufrieden fest.
Verlust aller Steuervergünstigungen
Gut sei, dass nun ein breiteres Spektrum verbotener Verhaltensweisen zum Verlust von Steuervergünstigungen führe. Dazu zählten Hausfriedensbruch, unbefugtes Betreten von Eigentum, Sachbeschädigung oder Vandalismus sowie die Androhung von Gewalt. Dem Minister zufolge gelten die verschärften Regeln für die Aberkennung des Wohltätigkeitsstatus auch für alle Organisationen, die andere Gruppen bei ihrem illegalen Treiben gegen Landwirte fördern oder unterstützen.
„Aktivisten, die das Gesetz selbst in die Hand nehmen, werden es jetzt schwieriger haben, ihre illegalen Operationen zu finanzieren“, betonte Littleproud. Er sei sich sicher, dass dies auf Zustimmung der Farmer treffe, die der realen Gefahr von Angriffen und Zerstörung ihres Eigentums ausgesetzt seien. Ganz zu schweigen von den ernsthaften Risiken bei Farmbesetzungen oder Stalleinbrüchen für die Biosicherheit und den Tierschutz, die diese „sinnlosen Extremisten“ mit sich brächten.
Proteste müssen rechtmäßig und respektvoll sein
Der nationale Bauernverband (NFF) teilte mit, dass er Proteste akzeptiere, wenn diese rechtmäßig und respektvoll seien. NFF-Geschäftsführer Tony Mahar kritisierte jedoch, dass einige „radikale Anti-Farm-Randgruppen“ beschlossen hätten, ihre Ansichten durch unbefugtes Betreten, Belästigungen und Gefährdungen von Bauernfamilien und ihren Mitarbeitern auszudrücken. „Zu oft widerspricht das Verhalten dieser Gruppen völlig den hohen Standards, die von einer eingetragenen gemeinnützigen Organisation gefordert werden“, stellte Mahar fest.
Einzelne Staaten hätten darüber hinaus auch erhöhte Strafen, einschließlich hoher Geldbußen und Gefängnisstrafen, für solchen anti-landwirtschaftlichen Aktivismus vorgeschlagen oder sogar schon eingeführt.
von Erwin Schmidbauer
Und wenn nichts gefunden wird?
Der liebe Schanné hat schon recht: die meisten Stalleinsteiger wurden bisher nicht zur Rechenschaft gezogen, weil hier Verstöße dokumentiert wurden. Nur, was ist, wenn keine Verstöße gefunden werden? Dann wird der Stalleinstieg wohl kaum öffentlich gemacht und es ist unklar, was da ... mehr anzeigen los war? Oder, was auch schon vorgekommen sein soll, es werden vorsätzlich tote Schweine drapiert und einen Skandal zu provozieren? Was auch wichtig ist: die meisten Organisationen steigen nie selbst in den Stall ein, sie bekommen das Material immer "zugespielt". Vielfach bleiben die Einsteiger unbekannt. weniger anzeigen
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von Peter Beiersdorfer
Entschuldigung Herr Schmidbauer
Ich kann jeden Stalleinbruch so filmen das es nach einen Verstoß aussieht. Brauche nur zb. Ferkel einklemmen oder Mastbuchten öffnen das erst einmal Chaos herrscht. 99 % der Aufnahmen sind gestellt. Wie gesagt ansonsten müsste ja sofort am Morgen Behörde informiert werden, ansonsten ... mehr anzeigen machen sich ja die sogenannten Tierschützer strafbar, wegen unterlassener Hilfeleistung. Sorry Herr Schannè kenne den Paragrafen nicht. weniger anzeigen
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von Peter Beiersdorfer
Anmerkung
Vielleicht noch eine kleine Anmerkung zu den selbst ernannten Tierschützern, die in fremden Eigentum einbrechen! Wenn es wirklich diese so gravierenden Missstände in den Ställen gibt, frage ich mich warum solche Tierschützer nicht gleich am nächsten Morgen sofort Anzeige erstatten? ... mehr anzeigen Ich persönlich bezweifel ja die gestellten Aufnahmen an, denn heute ist mit Technik jeder Film passend zusammen zu stellen, das er passt! Nein da geht es nur um Geld da wird der zu geschnitten Film meistbieten an die Sender verkauft am meisten bezahlen die öffentlich rechtlichen Sender damit Quote passt und man dann wieder die Gebühren erhöhen kann und die Kasse stimmt bei den Vereinen die noch steuerlich begünstigt sind. weniger anzeigen
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von Rudolf Rößle
Das
Veterinäramt kommt mittlerweile unangemeldet auf die Höfe. Bei einer Anzeige werden sie dem Verdacht bei Tageslicht nachgehen.
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von Günter Schanné
§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand
sagt: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, ... mehr anzeigen namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." Das Verfassungsrecht der Tiere auf Unversehrtheit und Wohlergehen ist ein "anderes Rechtsgut". In fast allen Fällen von Hausfriedensbruch durch unbefugtes Eindringen in Tierstallungen hat sich diese Handlungsweise im Nachhinein als gerechtfertigt herausgestellt nach § 34 StGB, weil schwere Straftaten der Tierhalter nach dem Tierschutzrecht aufgedeckt wurden. Den Tierhaltern wurde kein anderer Schaden zugefügt, als dass ihre Missetaten ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurden. Auch über andere Straftaten wie Einbruch, Diebstahl oder Vergewaltigung und Mord wird in den Medien berichtet. Man denke an die Tierschutzskandale im bayerischen Allgäu; oder an die jüngsten Skandale in Schweinezucht- bzw. Mastbetrieben in Niedersachsen. Oder die Tierschutzskandale in den badenwürttembergischen Schlachtbetrieben. weniger anzeigen
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von Christian Bothe
Märchen...
Und heute der Teil 2 des Weihnachtsmärchens von unserem Paragraphenreiter H. Schanné... Australien hat eine richtige Entscheidung zum Schutze des Privateigentums getroffen. In den USA regelt man Einbrüche noch ganz anders...Deutschland sollte sich da mal Gedanken machen...
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von Kurt Brauchle
Sie haben vergessen
die seit Jahren immer wieder vorkommenden "Tierverendungen" bei Weideprojekten z.B. des Nabu in ihrer Aufzählung zu erwähnen. Eine Dunkelziffer an "Überwachungen" wo nix verwertbares zu filmen war, ausser das jemand "versehnendlich", vielleicht in komprimenttierenden Situationen ... mehr anzeigen (Schäferstündchen usw.),zur "Belustigung" der Aktivisten gefilmt wurde, ist wohl auch ausgeschlossen. Dann sind ja auch tätliche Angriffe auf Tierhalter wie vor Jahren mit Tränengas und Verfolgung bis zu Frau und Kindern ins Haus nur kollateralschäden. weniger anzeigen
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von Peter Beiersdorfer
Herr Pargraphenreiter Schannè
In der Zeit in der Sie ihren überaus ergötzenden Bericht geschrieben haben, sind wie viele Kinder oder Frauen in Deutschland misshandelt worden??? Darüber berichten keine Medien leider, weil die Gesellschaft durch die Gleichschaltung der Medien gezielt abgelenkt wird und durch ... mehr anzeigen angeblich grobe Misstände in der Tierhaltung es natürlich hohe Quoten verspricht. Es könnten noch ganz andere Misstände in diesen Land aufgedeckt werden, möchte nicht wissen wie manche Städter ihre Köter und Katzen in den engen Wohnungen halten. Ich will es auch gar nicht wissen, weil mit solch engstirnig denkenden Menschen wie Sie es sind, kann man nicht normal diskutierten. weniger anzeigen
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von Christian Bothe
Tierschützer in AUS...
Ein Beispiel für Deutschland! So sollte man solche organisierte Typen in der Gesellschaft behandeln!
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von Wilhelm Grimm
Bei uns gehört die Regierung selbst auf die Anklagebank,
denn sie bereitet mit ihren Aussagen zum Wasser, zur Düngung, Pflanzenschutz, Insektenschutz und dem Tierwohl den Boden für derartige Übergriffe.
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von Wilfried Maser
Dies
wäre bei uns auch dringend erforderlich.
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von Kurt Brauchle
Zu Weihnachten
darf man sich was wünschen. Es gehen aber nicht immer alle in Erfüllung.
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