Tiergesundheit
Backhaus begrüßt neues eigenständiges Tierarzneimittelgesetz
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ist zufrieden mit dem neuen eigenständigen Tierarzneimittelgesetz. Ihm sei jedoch bewusst, dass es auch Vorbehalte gebe.
Als „alternativlos“ hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus das neue eigenständige Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gewertet und sich zufrieden über die Zustimmung im Bundesrat gezeigt. „Mir ist durchaus bewusst, dass es bei Fachleuten und auch Tierhaltenden zum Teil massive Vorbehalte gegen das neue Tierarzneimittelgesetz gibt, insbesondere was die beschränkte Anwendung von Antibiotika, homöopathischer Arzneimittel und Phytotherapeutika anbelangt oder auch den Import von Tierarzneimitteln aus Drittländern“, erklärte Backhaus am Montag vergangener Woche (20.9.) in Schwerin.
Keine Angst vor Versorgungsengpässen
Nach dem Beschluss des Bundestages Ende Juni hatte der Bundesrat Mitte September dem neuen TAMG zugestimmt, mit dem EU-Recht national umgesetzt wird. Der SPD-Politiker teilt nicht die Befürchtung von Versorgungsengpässen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 28. Januar 2022. Er sicherte jedoch zu, die Situation genau im Blick zu behalten, ob sich in der praktischen Umsetzung Regelungsdefizite aufzeigen. „Sollte dies der Fall sein, werden wir entsprechend nachsteuern“, versprach Backhaus. Die Tiergesundheit habe eine hohe Priorität.
Aus diesem Grund habe sich Mecklenburg-Vorpommern auch der in der Länderkammer gefassten Entschließung aus Sachsen angeschlossen. In dieser wird die Bundesregierung aufgefordert, Tierärzten eine Möglichkeit zu geben, bestimmte Tierarten im Therapienotstand mit Tierarzneimitteln aus Drittstaaten behandeln zu können. Dazu muss entweder Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe c der EU-Verordnung 2019/6 geändert oder alternativ eine Ausnahmeregelung im TAMG aufgenommen werden. Backhaus erläuterte hierzu, dass dies unter anderem Fälle betreffe, für die es in der EU keine zugelassenen Tierarzneimittel gebe, etwa für das Narkotisieren größerer Wildtiere wie sie in zoologischen Gärten und Tierparks gehalten würden.