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Aktionsplan Kupierverzicht

Backhaus setzt auf Kontrollen

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus setzt beim Aktionsplan darauf, die Maßnahmen zur Risikominimierung von Schwanzbeißen bei Kontrollen zu prüfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der bundesweite Aktionsplan zum Kupierverzicht bei Schweinen ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten. Das Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern wies deshalb darauf hin, dass nun jeder Betrieb, der Schweine mit kupierten Schwänzen hält, eine Tierhaltererklärung vorzulegen habe, in der die Unerlässlichkeit des Eingriffs dargelegt werden müsse. Darin sei nachzuweisen, dass die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingehalten und entstandene Schwanz- und Ohrverletzungen ordnungsgemäß dokumentiert würden. Zudem müsse eine Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb erfolgen, die sich mindestens auf die sechs sogenannten Schlüsselfaktoren stütze. Schließlich müssten auch Maßnahmen zur Minimierung des Auftretens von Kannibalismus getroffen werden. Die Amtstierärzte seien angewiesen, dies bei veterinärrechtlichen Kontrollen zu überprüfen.

„Wir haben ein großes Interesse an einer Tierhaltung, die gesellschaftlich akzeptiert wird, aber gleichzeitig auch wirtschaftlich leistbar ist“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Das Ministerium unterstütze deshalb Haltungssysteme, bei denen auf Manipulationen bei den Tieren weitestgehend verzichtet werden könne. Laut dem Vorsitzenden im Veredelungsausschuss des Landvolkes Niedersachsen, Hubertus Berges, bedeutet die Änderung für Schweinehalter „einen Sprung ins kalte Wasser“, denn es gebe noch viele Unsicherheiten bei dem Verzicht auf das Kupieren der Ringelschwänze. „Die Latte hängt hoch, aber niemand kann uns für die Praxis erfolgversprechende Handlungsanweisungen geben“, monierte Berges.

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