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QS-Vorgaben

Bartels: „Ferkelimporte dürfen deutsche Standards nicht unterlaufen“

Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF) unterstützt die von deutschen Sauenhaltern nachdrücklich gestellte Forderung nach gleichen QS-Vorgaben für in- und ausländische Ferkel.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Januar 2021 tritt das Verbot der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel in Deutschland in Kraft. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat derweil im Juli 2020 mitgeteilt, künftig Importferkel anzuerkennen, die unter vergleichbaren, aber nicht identischen Anforderungen kastriert worden sind. Dieses betrifft den Import von aktuell 11 Mio. niederländischen und dänischen Ferkeln nach Deutschland. Die Sauenhalter in Deutschland kritisieren den Vorstoß von QS scharf und fordern einheitliche Kastrationsvorgaben für aus dem Ausland ins QS-System gelieferte sowie heimische Ferkel.

Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF) unterstützt die Forderungen der deutschen Sauenhalter. In einer Pressemitteilung betonte das AEF, dass die Importferkel nicht nach dem in Deutschland ab Januar 2020 geltenden Regeln kastriert würden, sondern zu deutlich weniger hohen Standards. Dies werde zu einer erheblichen Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ferkelerzeuger am Ferkelmarkt führen. Nur unkastrierte oder mit den in Deutschland zugelassenen Verfahren kastrierte Importferkel dürften Eingang in die Standards von QS finden, forderte der AEF-Vorsitzende Uwe Bartels.

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Nach Ansicht des AEF stehen ausländischen Betrieben durchaus gesetzeskonforme Alternativen zur Betäubung zur Verfügung, wie z.B. die Injektionsnarkose oder Isoflurannarkose sowie die Immunokastration und Jungebermast.

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