Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Bundesrat

Baugesetzbuch: Keine Einwände gegen Stallumbauten zu Tierwohlzwecken

Das neue Baugesetzbuch soll Stallumbauten zu Tierwohlzwecken, mit denen keine Bestandserweiterung verbunden ist, erleichtern. Bebauungspläne sollen dazu nicht mehr nötig sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen erhoben. Änderungswünsche des Agrarausschusses wie die Einbeziehung von Ersatzneubauten genehmigter Stallungen sowie eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung weiterer Kriterien hinsichtlich der Verbesserung des Tierwohls bekamen in der Sitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag keine Mehrheit.

Mit der Novelle des Baugesetzbuchs sollen Stallumbauten zu Tierwohlzwecken, mit denen keine Bestandserweiterung verbunden ist, erleichtert werden. Die Regelung bezieht sich auf Tierhaltungsanlagen, die mit der Baurechtsnovelle von 2013 als gewerblich eingestuft wurden, weil sie bestimmte Größen überschreiten und damit der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Diese Anlagen sind seither nicht mehr im Außenbereich privilegiert. Zu ihrer Errichtung oder für wesentliche bauliche Änderungen bedarf es daher eines Bebauungsplans oder eines Vorhabens- und Erschließungsplans.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen bei diesen Tierhaltungsanlagen dann keine Bebauungspläne mehr erforderlich sein, wenn Umbauten für Tierwohlzwecke vorgenommen werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass Investitionen für mehr Tierwohl in diesen Ställen unterbleiben. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf ebenfalls am vergangenen Freitag in Erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.