Diese Woche wurde die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beraten. Bernhard Daldrup, zuständiger Sprecher der SPD-Bundestagfraktion im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, betont in diesem Zusammenhang, dass die SPD mit dem nun gefundenen Kompromiss einen praktikablen Weg für die Schweinehaltung entwickelt hat.
„Die SPD hat Rechtsunsicherheit für Landwirte verhindert, indem sie dem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat. Tierwohlverbesserungen sollen und werden nicht am Baurecht scheitern. Wir wollen eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung mit den notwendigen Anforderungen des Tier- und Artenschutzes vereinen und werden daran in der nächsten Legislaturperiode weiterarbeiten“, so Daldrup.
Hat sich die CDU seit Januar gesperrt?
Daldrup betont weiter, dass die SPD-Fraktion dem Koalitionspartner bereits Anfang Januar einen Vorschlag unterbreitet habe, um Umbauten beim Kastenstand zu ermöglichen und den Landwirten wenigstens in diesem Bereich Rechtssicherheit zu garantieren. Damit könnten im Bauplanungsrecht Stallumbauten zur gerechteren Haltung von Jungsauen und Sauen erleichtert werden.
„Erst im Mai antwortete die Union und stimmte unserem Vorschlag zu, nicht zuletzt deshalb, weil hier die Gerichte die Kriterien für den Kastenstand festgelegt haben. Daher umfasst der jetzige Vorschlag nicht mehr alle Nutztierrassen, sondern nur die Schweinehaltung (Jungsauen und Sauenhaltung)“, stellt Daldrup klar.
Unterdessen stellt die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, gegenüber top agrar klar, dass im Rahmen der jetzt beschlossenen BauGB-Änderung Umbauten nur innerhalb der bestehenden Gebäudehülle erfolgen dürfen und keine An- oder Erweiterungen im privilegierten Verfahren möglich sind. Diese seien aber weiterhin nach dem üblichen Antragsverfahren möglich.
Susanne Mittag betont, dass der überwiegende Teil der Sauenhalter ohnehin schon privilegiert bauen, umbauen oder erweitern kann. Dies betrifft landwirtschaftliche Tierhalter und Betriebe, die unterhalb der UVP-Schwelle liegen.
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Diese Woche wurde die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beraten. Bernhard Daldrup, zuständiger Sprecher der SPD-Bundestagfraktion im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, betont in diesem Zusammenhang, dass die SPD mit dem nun gefundenen Kompromiss einen praktikablen Weg für die Schweinehaltung entwickelt hat.
„Die SPD hat Rechtsunsicherheit für Landwirte verhindert, indem sie dem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat. Tierwohlverbesserungen sollen und werden nicht am Baurecht scheitern. Wir wollen eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung mit den notwendigen Anforderungen des Tier- und Artenschutzes vereinen und werden daran in der nächsten Legislaturperiode weiterarbeiten“, so Daldrup.
Hat sich die CDU seit Januar gesperrt?
Daldrup betont weiter, dass die SPD-Fraktion dem Koalitionspartner bereits Anfang Januar einen Vorschlag unterbreitet habe, um Umbauten beim Kastenstand zu ermöglichen und den Landwirten wenigstens in diesem Bereich Rechtssicherheit zu garantieren. Damit könnten im Bauplanungsrecht Stallumbauten zur gerechteren Haltung von Jungsauen und Sauen erleichtert werden.
„Erst im Mai antwortete die Union und stimmte unserem Vorschlag zu, nicht zuletzt deshalb, weil hier die Gerichte die Kriterien für den Kastenstand festgelegt haben. Daher umfasst der jetzige Vorschlag nicht mehr alle Nutztierrassen, sondern nur die Schweinehaltung (Jungsauen und Sauenhaltung)“, stellt Daldrup klar.
Unterdessen stellt die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, gegenüber top agrar klar, dass im Rahmen der jetzt beschlossenen BauGB-Änderung Umbauten nur innerhalb der bestehenden Gebäudehülle erfolgen dürfen und keine An- oder Erweiterungen im privilegierten Verfahren möglich sind. Diese seien aber weiterhin nach dem üblichen Antragsverfahren möglich.
Susanne Mittag betont, dass der überwiegende Teil der Sauenhalter ohnehin schon privilegiert bauen, umbauen oder erweitern kann. Dies betrifft landwirtschaftliche Tierhalter und Betriebe, die unterhalb der UVP-Schwelle liegen.