Bayern führt in diesem Monat ein neues System zur Anomalienprüfung von Besamungsebern ein. Von der Datenerfassung über die Zuchtwertschätzung bis hin zur wirtschaftlichen Gewichtung der Missbildungen kommen in allen Teilbereichen dieses Systems innovative Ansätze und Verfahren zum Einsatz.
Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird künftig für alle Besamungseber ein Anomalienwert berechnet, mit dessen Hilfe die Vererbung der Eber für Missbildungen wesentlich genauer eingeschätzt werden kann, als dies in der Vergangenheit möglich war. Damit hätten Ferkelerzeuger die Möglichkeit, deren Auftreten auf züchterischem Wege zu reduzieren.
Laut LfL wird im neuen System bei allen Würfen von jungen Besamungsebern in den Sauenplanern der Betriebe vermerkt, ob und, falls ja, welche Anomalien beobachtet wurden. Die resultierenden Zuchtwerte für die einzelnen Missbildungen werden dann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen zum einem „Anomalienwert“ kombiniert. Die wirtschaftlichen Gewichte errechnen sich aus deren Häufigkeit sowie aus den wirtschaftlichen Schäden, die sie verursachen. Der Anomalienwert ist zugleich eines der Kriterien, die vom Institut für Tierzucht der LfL für die Vergabe eines Qualitätssiegels für Besamungseber herangezogen werden. (AgE)