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Belgien: Bisher 114 ASP-positive Wildschweine gefunden
In Belgien wurden bisher insgesamt 188 tote Wildschweine untersucht, 157 davon in der 63.000 ha großen Sicherheitszone. Insgesamt konnte das ASP-Virus bei 114 Schwarzkitteln nachgewiesen werden. Die meisten infizierten Tiere wurden in den Dörfern Buzenol, Ethe und im militärischen Bereich Lagland gefunden.
In Belgien wurden seit dem ersten ASP-Fund am 13. September insgesamt 188 tote Wildschweine untersucht, 157 davon in der 63.000 ha großen Sicherheitszone. Insgesamt konnte das ASP-Virus bei 114 Schwarzkitteln nachgewiesen werden. Die meisten infizierten Tiere wurden in den Dörfern Buzenol, Ethe und im militärischen Bereich Lagland bei Arlon gefunden.
Glück im Unglück: Die ASP-Funde konzentrieren sich auf das bereits ausgewiesene Gefährdete Gebiet. Zusätzlich zu den bereits vorsorglich gekeulten 6.000 Tieren, mussten deshalb bisher keine Schweineställe geräumt werden. Experten vermuten, dass sich in den nächsten Tagen, also rund sechs Wochen nach dem ersten ASP-positiven Wildschweines, zeigt, ob die Sperrmaßnahmen erfolgreich waren oder ob sich bereits Schwarzkittel außerhalb der Sperrzone mit dem Virus infiziert haben.
Unterdessen hat Landwirtschaftsminister Denis Ducarme angekündigt, für die von den Sperren betroffenen Schweinehalter Entschädigungen in Höhe von insgesamt 800.000 bis 1 Mio. Euro bereitzustellen. In Absprache mit der EU-Kommission konnte das Sperrgebiet in drei Zonen mit unterschiedlichen Auflagen unterteilt werden.
Auch Frankreich hat seine Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des ASP-Virus zurückgefahren, wie der Pressedienst Agra Europe berichtet. Nach Angaben des Pariser Agrarressorts, wurde die besondere Beobachtungszone auf 53 Gemeinden in den Départements Ardennes, Meuse und Meurthe-et-Moselle verkleinert. Alle betroffenen Kommunen seien weniger als 10 km vom belgischen Risikogebiet entfernt. Auch die normale Beobachtungszone sei angepasst worden und umfasse damit das an Luxemburg und Deutschland grenzende Département Moselle nicht mehr.
In der besonderen Beobachtungszone sind laut Landwirtschaftsministerium zudem bestimmte jagdliche Tätigkeiten unter Beachtung der Biosicherheitsauflagen wieder erlaubt, ebenso Freizeit- und Forstwirtschaftsaktivitäten. Die Wildfütterung bleibe aber weiterhin untersagt. In der normalen Beobachtungszone sind dem Ministerium zufolge sämtliche Auflagen aufgehoben. Trotz intensiver Nachforschungen seien an der Grenze zu Belgien keine ASP-infizierten Tiere gefunden worden. Um einen Ausbruch der Schweinepest so früh wie möglich erkennen zu können, werde die Überwachung des Gesundheitszustands der Wildschweine im Grenzgebiet jedoch fortgesetzt.