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Ferkelkastration

Bereits 400 Förderanträge für Narkosegeräte

Sauenhalter, die auch nach dem 31. Dezember 2020 kastrierte Ferkel anbieten wollen bzw. müssen, können für die Anschaffung des Isofluran-Narkosegerätes einen Zuschuss beantragen.

Lesezeit: 3 Minuten

Wer zuerst kommt, malt zuerst. Dieses als Windhund-Verfahren bezeichnete Antragsverfahren gilt auch für Investitionsförderung von Isofluran-Narkosegeräten für die Ferkelkastration. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will dazu in diesem Jahr 20 Mio. € zur Verfügung stellen. Seit kurzem und noch bis zum 1. Juli 2020 können Ferkelerzeuger bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Zuschüsse für die Anschaffung der Geräte beantragen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkelerzeugung und Sitz in Deutschland.

Maximal 60 % der Anschaffungskosten

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Gefördert werden maximal 60 % der Geräte-Anschaffungskosten. Die Zuwendung ist allerdings auf maximal 5.000 € je Betrieb begrenzt. Förderfähig sind nur Geräte, die zuvor von der DLG in Bezug auf Tierschutz, Umweltschutz und Anwendersicherheit geprüft und zertifiziert wurden. Aktuell gibt es aber noch kein solches Gerät. Fünf Hersteller sind zwar bei der DLG mit ihren Geräten angemeldet, und bei zwei Geräte laufen die Prüfungen bereits. Vor Ende März sei jedoch nicht mit einer Zertifizierung zu rechnen, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (www.wochenblatt.com) in seiner aktuellen Ausgabe. Zurzeit sollen bei der BLE bereits 400 Förderanträge eingegangen sein.

Zweistufiges Antragsverfahren

Der Antrag kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, oder in Papierform gestellt werden. Dazu wird das Online-Formular einfach ausgedruckt, ausgefüllt und an die BLE geschickt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt muss der Antragssteller gegenüber der BLE darlegen, dass er Ferkelerzeuger und damit förderberechtigt ist. Dem Antrag muss ein Auszug aus der HIT-Datenbank beigefügt werden.

Sind alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, erteilt die BLE einen Bewilligungsbescheid. Damit kann der Landwirt auf eigenes Risiko ein förderfähiges Narkosegerät anschaffen. Ist das geschehen, beantragt der Landwirt beim BLE im zweiten Schritt die Auszahlung der Zuwendung. Dafür reicht er zusammen mit einem zweiten, ausgefüllten Online-Formular die Rechnung oder eine Kopie der Rechnung für das narkosegerät mit ein. Zudem ist eine Kopie oder ein Scan des Kontoauszuges über die geleistete Zahlung und ein Nachweis über die Zertifizierung des Gerätes erforderlich.

Fünf Jahre Zweckbindung

Die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit darf der Landwirt das geförderte Gerät nicht verkaufen und muss es nach den technischen Vorgaben des Herstellers warten. Gibt der Landwirt die Ferkelerzeugung vor Ablauf der Zweckbindungsfrist auf, kann die BLE den gezahlten Förderbetrag ganz oder teilweise zurückfordern.

Weitere Details zur Antragstellung unter www.ble.de/ferkelnarkose

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