Das Land Berlin hat heute beschlossen, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Mindeststandards in der Schweinehaltung einzureichen. SPD und Linke folgen einem Vorstoß der Grünen in der gemeinsamen Senatsregierung. Damit beginnt ein Verfahren, dass sich über mehrere Jahre hinziehen kann.
Der Berliner Senat hat heute mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen einer entsprechenden Vorlage von Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) zugestimmt. Danach sollen die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. „Die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung“, sagte Behrendt. Er hält es für begründet, dass die Vorschriften zur Haltung von Schweinen in der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die artspezifischen Grundbedürfnisse von Schweinen, verstoßen. Dabei zielt der Vorstoß vor allem auf ein ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separaten Liegeplätzen und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten ab.
Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen
Berlin beruft sich in seinem Antrag auf eine Normenkontrollklage auf den Artikel 20a des Grundgesetzes, laut dem der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt. „Der Senat macht daher von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch, die fraglichen Vorschriften durch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen“, lautet die offizielle Stellungnahme des Berliner Senates. Damit beginnt ein langwieriges Verfahren in vielen Schritten. Dabei bleibt noch offen, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage letztendlich auch annimmt. Sollte es zu einer Aufnahme kommen, kann ein jahrelanges Verfahren folgen.
Greenpeace übt Druck aus
In seiner Normenkontrollklage greift das Land Berlin auf ein Rechtsgutachten von Greenpeace aus dem Mai 2017 zurück. Dieses hatte einen rechtlichen Nachweis ausgearbeitet, laut dem die Schweinehaltung in Deutschland gegen den Tierschutz verstoße und so das Grundgesetz verletze. Entsprechend erfreut äußerte sich Greenpeace zur heutigen Entscheidung. „Die Entscheidung des Berliner Senats ist ein wichtiger Schritt, um eine Tierhaltung zu beenden, die gegen einen grundgesetzlich verankerten Tierschutz verstößt“, sagte Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe. An die neue Bundesregierung richtete sie den Apell, umgehend die Nutztierhaltungsverordnung zu ändern. „Ignoriert die Bundesregierung diesen Auftrag, droht ihr eine schallende Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht“, so Töwe.