Abgeordnetenhaus
Berlin: Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen kommt
Organisationen und Verbände sollen in Berlin künftig stellvertretend für Tiere vor Gericht ziehen können.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am Donnerstagabend ein Gesetz zur Einführung des sogenannten Tierschutz-Verbandsklagerechts beschlossen. Um die Belange von Tieren durchzusetzen, können Tierschutzverbände im Land Berlin künftig klagen, sollten Behörden bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht nicht einschreiten. Mit dem Verbandsklagerecht erhielten sie zudem in Berlin das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Zudem könnten sie tierschutzrechtliche Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen. Das teilte die „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ in einer Pressemitteilung mit. Demnach hatte die Tierschutzorganisation bereits 2017 eine Petition zur Einführung eines solchen Rechts gestartet und Ende 2018 rund 45.000 Unterschriften an den Berliner Justizsenator Dirk Behrendt überreicht.
Anders als im Umweltrecht gibt es auf Bundesebene kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Die Entscheidung ein solches Verbandsklagerecht einzuführen, liegt bei den einzelnen Bundesländern. "Das Verbandsklagerecht ist essentiell, um Fortschritte im Tierschutz zu erwirken. Deshalb werden wir nicht locker lassen, um es bundesweit zu etablieren", so Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung.