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Betäubungslose Ferkelkastration: Streit um Mehrkosten in Frankreich

In Frankreich hat der Fachverband der Schweinehalter die Schlachtunternehmen aufgefordert, die Mäster für die Betäubung der Ferkel vor der Kastration mit 13,7 ct/kg finanziell zu entschädigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem Frankreich die betäubungslose Ferkelkastration zum Jahreswechsel verboten hat, bahnt sich nun offenbar ein Streit um die Übernahme der mit kastrierten männlichen Ferkeln verbundenen Mehrkosten an. Der Fachverband der Schweinehalter (FNP) forderte die Schlachtunternehmen in der vergangenen Woche auf, sich innerhalb von zehn Tagen zur verpflichten, den zusätzlichen Aufwand finanziell zu berücksichtigen. Nach Angaben der Branchenvertreter wurden den Schlachtunternehmen bereits vor mehreren Wochen Verträge vorgeschlagen, die einen entsprechenden Aufschlag von 13,7 Cent pro kg vorsehen. Man habe jedoch keine oder nur unzureichende Antworten erhalten, kritisierte der FNP.

Schlachter wollen nur Betäubungsmittel und zusätzlichen Arbeitseinsatz bezahlen

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Laut Verbandspräsident François Valy werde die Aufzucht kastrierter Schweine bei den explodierenden Futtermittelkosten immer teurer. Die Erzeuger hätten für ihren Aufschlag einen Futterpreis von 240 € pro Tonne zugrunde gelegt, so Valy. Mittlerweile seien die Kosten indes auf 390 €/t gestiegen. Die Schlachtunternehmen ihrerseits wollen derweil nur den Aufwand für die Betäubungsmittel und den zusätzlichen Arbeitseinsatz entlohnen. Sie hatten dafür schon im Dezember einen Aufschlag von 2 Cent pro Kilo angeboten und halten bisher daran fest.

Erste Schweine Anfang Juni auf dem Markt

Die ersten Partien der unter Schmerzausschaltung kastrierten Schweine sollen laut FNP Anfang Juni auf den Markt kommen. Schon zum Jahreswechsel war deutlich geworden, dass das Thema innerhalb der Wertschöpfungskette zu Kontroversen führen wird. Während die Erzeugerseite vor zusätzlichen Belastungen für die Sauenhalter gewarnt hatte, hatten die Verarbeiter Probleme mit dem Eberfleisch geltend gemacht. Die Regierung war derweil davon ausgegangen, dass die Erzeuger ihre Mehrkosten problemlos weitergeben könnten, da entsprechende Verträge mit Produktionskostenindikatoren Voraussetzung für die Kastration seien.

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