Noch ist nicht klar, wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) in die hessischen Hausschweinebestände gelangt ist. Deshalb ist das strikte Einhalten entscheidender Biosicherheitsmaßnahmen jetzt wichtiger denn je. Als Hilfestellung gibt es dazu verschiedene Leitfäden.
ASP-Risikoampel
Wer überprüfen will, wie gut der eigene Betrieb geschützt ist, kann dies online mithilfe der von der Uni Vechta entwickelten ASP-Risikoampel tun. Es gibt eine Version für geschlossene Stallhaltungen und eine für Offenställe.
Biosicherheit in Schweinehaltungen
Im Seuchenfall gelten die schärferen Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts. Wer checken will, ob die eigene Biosicherheit auch diese Vorgaben erfüllt, kann dies mithilfe des „Niedersächsischen Leitfadens zur Biosicherheit in Schweinehaltungen“ tun. Dabei wird zwischen den Anforderungen in „Friedenszeiten“ und denen bei einem Seuchenausbruch unterschieden.
Einfriedung von Schweinehaltungen wesentlich
Ein wesentlicher Punkt ist zudem die Einfriedung von Schweinehaltungen , inklusive der Lagerstätten für Futter-, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Auch hierzu findet man bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einen entsprechenden Leitfaden. Wichtig: Im Seuchenfall muss jeder schweinehaltende Betrieb eingefriedet sein – egal, ob er ein oder 5.000 Schweine hält.
ASP-Ausschlussuntersuchung
Oft sind die Symptome ASP-infizierter Schweine nicht eindeutig. Bei unklarem Krankheitsbild, plötzlichen Todesfällen oder hohem Fieber sollten Schweinehalter deshalb immer von ihrem Tierarzt eine ASP-Ausschlussuntersuchung in Auftrag geben lassen. Ziel ist, den Eintrag des ASP-Erregers möglichst früh zu erkennen. In etlichen Bundesländern ist diese Untersuchung kostenlos.