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Schweinehaltung

Bayern zahlt bis 150 € pro Sau und Jahr und 5,50 € pro Mastferkel für tierwohlgerechte Haltung

Nach Baden-Württemberg fördert auch Bayern erstmals die Förderung einer tierwohlgerechten Haltung von Schweinen. Die Förderung betrifft die Sauenhaltung und die Ferkelaufzucht.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayern fördert ab 1. Juli erstmals die Haltung von Sauen in besonders tierwohlgerechten Ställen mit dem neuen Bayerischen Programm Tierwohl (BayProTier). Interessierte Tierhalterinnen und Tierhalten können vom 1. bis zum 30. Juni, die Anträge dafür stellen. Das teilte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber diese Woche in München mit. Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich zunächst für ein Jahr, die Vorgaben des Förderprogramms einzuhalten. Ziel sei, den Tieren mehr Platz, mit Stroh eingestreute Liegeflächen und mehr Auslauf ins Freie zu bieten. „In den kommenden Jahren wollen wir das Förderprogramm auf weitere Tierarten ausweiten“, kündigte die Ministerin an. Das Programm sei langfristig angelegt, um den Schweinehaltern Planungssicherheit zu geben.

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Zwei-Stufen-Programm

Das neue Programm BayProTier ist zweistufig und modular aufgebaut. Zuchtsauenhalterinnen und -halter können zwischen einer niederschwelligeren Komfortstufe für den Einstieg in mehr Tierwohl und einer ambitionierteren Premiumstufe wählen. Die Komfortstufe bietet mehr Platz, eingestreute Liegeflächen oder Komfortliegeflächen. Bei der Premiumstufe müssen deutlich höhere Standards umgesetzt werden, zum Beispiel müssen noch mehr Platz, eingestreute Liegeflächen und Außenklimareize beziehungsweise Auslauf angeboten werden. So muss z. B. bei der Komfortstufe die Buchtenfläche mindestens 6 m2 betragen, bei der Premiumstufe muss die Buchtenfläche mindestens 7,5 m2 groß und die Bodenfläche mindestens zur Hälfe geschlossen und eingestreut sein.

Stallbereiche sind einzeln wählbar

Bei beiden Stufen stehen jeweils vier frei wählbare und kombinierbare Module für den Deck-, Warte-, und Abferkelstall und die Ferkelaufzucht zur Auswahl. Auch eine Kombination unterschiedlicher Module zwischen den zwei Stufen ist möglich. Dieser modulartige Aufbau des Programms ermöglicht einen schrittweisen Umstieg hin zu mehr Tierwohl, ohne sofort alle Stallungen für Zuchtsauen umbauen zu müssen.

Jeder Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt, kann das neue Förderprogramm in Anspruch nehmen. Konventionelle Betriebe müssen am Qualitätssicherungssystem „QS-Prüfsystem“ für Lebensmittelsicherheit teilnehmen, biologisch wirtschaftende Betriebe im Besitz des bayerischen Bio-Siegels sein. Betriebe, die die entsprechende Zertifizierung noch nicht vorweisen können, sollten sich umgehend darum bemühen. Zum Start des Förderzeitraums am 1. Juli 2022 ist eine Anmeldung zum jeweiligen Programm ausreichend.

Die Förderung ist auf 500 € pro Großvieheinheit (GV), auf maximal 300 Zuchtsauen und 7.500 Absatzferkel begrenzt. Für die Berechnung werden für Zuchtsauen 0,3 GV und für Absatzferkel 0,02 GV angenommen. Die Bagatellgrenze liegt bei 250 €, unter der keine Auszahlung der Zuwendung erfolgt. Ein Sauenhalter, der in allen vier Stallbereichen die Vorgaben erfüllt, erhält in der Komfortstufe 125 € pro Sau und Jahr und 1,50 € pro erzeugtem Mastferkel. In der Premiumstufe wären es eigentlich in der Summe der drei Einzelmodule Deck-, Warte- und Abferkelstall 230 € pro Sau und Jahr und 5,50 € pro erzeugtem Mastferkel. Allerdings ist die Förderung laut Landwirtschaftsministerium durch die obengenannte Vorgabe aus Brüssel auf 150 € pro Sau und Jahr begrenzt.

Die notwendigen Unterlagen zum Förderprogramm und weitere Information sind für interessierte Landwirtinnen und Landwirte rechtzeitig vor dem Antragsstart am 1. Juni 2022 online über den Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser) abrufbar. Bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.

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