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Staatliches Tierwohlkennzeichen

BMEL weist Bundesrechnungshof-Kritik zum Tierwohllabel zurück

Ein Papier des Bundesrechnungshofs sorgt in der Branche für Diskussion. Es empfiehlt die Einführung des staatlichen Tierwohllabels vorerst nicht weiter voranzutreiben. Das BMEL nimmt Stellung.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen (TWK) den Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl vorantreiben. Doch in einem noch unveröffentlichten Bericht, welcher seit dem Wochenende in der Branche kursiert, kritisiert der Bundesrechnungshof (BRH) das Vorhaben Julia Klöckners stark. Nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des BRH soll das BMEL das Tierwohllabel nicht weiter vorantreiben und insbesondere keine weiteren Kommunikationsmaßnahmen beauftragen. Für die Ziele, die das Landwirtschaftsministerium mit dem Tierwohlkennzeichen erreichen möchte, gibt es laut dem BRH-Bericht "alternative und wirkungsvollere sowie möglicherweise wirtschaftlichere" Handlungsoptionen. Diese habe das Ministerium angeblich nicht geprüft. Die geplante Einführung eines staatlichen Tierwohllabels sollte den Rechnungsprüfern zufolge erst dann fortgeführt werden, wenn das BMEL die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung „unter Beachtung der Hinweise des Bundesrechnungshofs“ durchgeführt hat.

BMEL habe Wirtschaftlichkeit geprüft

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Die Kritik des BRH weist ein Sprecher des BMEL gegenüber top agrar entschieden zurück. Das Ministerium habe selbstverständlich mit dem Gesetzentwurf die wirtschaftlichen Folgen, die sich aus der Einführung der TWK ergeben, untersucht und bewertet. Die Einführung der TWK sei eine politische Entscheidung, die auch im Koalitionsvertrag verankert ist. Es geht in der Auseinandersetzung mit dem Bericht des BRH um die zentrale und zwischen BMEL und BRH auch kontroverse Frage, in welchem Umfang Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei Entscheidungen, die auf politischer Ebene getroffen werden, angestellt werden müssen.

„Die Frage nach mehr Tierwohl ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ethische“, so ein Sprecher gegenüber top agrar. Bei der Betrachtung von möglichen Entscheidungsalternativen müsse auch immer deren politische Realisierungschance im Auge behalten werden. Das politische Ziel zeitnah mehr Tierwohl zu erreichen, habe laut BMEL mit Blick auf die Machbarkeit und Durchsetzbarkeit auch angesichts von Europarecht Priorität.

Aus Sicht des BMEL berücksichtige der BRH bei seiner Einschätzung nicht, dass sich im Rahmen eines solchen Prozesses die Rahmenbedingungen dynamisch entwickeln und immer wieder neu auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden müssten.

Der diskutierte Bericht sei an den Haushaltsausschuss des Bundestags gerichtet und basiere auf einer Prüfung des BRH. Der Ausschuss wird sich mit dem Bericht befassen. Dies gelte abzuwarten. Der Gegenstand der Prüfung sei die im Gesetzentwurf zum Tierwohlkennzeichen-Gesetz vorgesehene Einführung der TWK, aber nicht die Einführung einer staatlichen Förderung, so ein Sprecher gegenüber top agrar. Diese beiden Punkte seien streng auseinanderzuhalten.

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