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Borchert-Kommission fordert Verbrauchersteuer, keine Sonderabgabe!

Die Borchert-Kommission ist über die Kritik der FDP verwundert. Sie haben keine Sonderabgabe für Tierwohl vorgeschlagen, sondern eine Verbrauchssteuer. Diese sei verfassungsgemäß.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Gutachten der FDP hatte vergangene Woche erhebliche Zweifel an der möglichen Einführung einer Sonderabgabe auf tierische Produkte geäußert und sich dabei auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag berufen. Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung stellt klar: Sie habe gar keine Sonderabgabe für Tierwohl vorgeschlagen, sondern eine Verbrauchssteuer.

Das Borchert-Kommission hat sich im Februar 2020 angesichts der ihr bekannten verfassungsrechtlichen Probleme ausdrücklich gegen eine solche Sonderabgabe ausgesprochen. „Das Netzwerk hat stattdessen eine Verbrauchssteuer vorgeschlagen, weil Verbrauchssteuern verfassungs- und europarechtlich einfacher zu handhaben sind als Sonderabgaben,“ so Prof. Dr. José Martinez, Mitglied der Kommission. Das stehe zudem nicht im Widerspruch zur Bezeichnung des Projekts als „Tierwohlabgabe“, da der Begriff der Abgabe rechtlich der Oberbegriff für Steuern und andere Zuwendungen an den Staat sei, so der Geschäftsführende Direktor des Institutes für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen weiter.

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Karlheinz Busen (MdB FDP) sprach in der Debatte vom 3. Juli von einer „verfassungswidrigen Tierwohlabgabe“. Die Anfrage der FDP-Fraktion an den wissenschaftlichen Dienst lautete: „Der Auftraggeber erkundigt sich nach der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer Abgabe auf tierische Produkte mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Sonderabgaben“.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Frank Sitta, habe damit den wissenschaftlichen Dienst auf die falsche Spur gesetzt: „Es ist erstaunlich, dass die FDP hier eine Sonderabgabe nicht von einer Verbrauchssteuer unterscheiden kann oder möchte. Ebenso scheint es mir geradezu naiv, immer wieder zu beschwören, der Markt müsse das Tierwohl regeln“, sagt Prof. Dr. Harald Grethe. Viele wissenschaftliche Studien und Gutachten hätten gezeigt, dass das nur sehr eingeschränkt funktioniere. Für einen grundsätzlichen Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl brauche es neben dem Marktpreismechanismus einen zweiten Finanzierungsstrom, der für die Tierhalter verlässlich sein sollte. Genau das schlage die Borchert-Kommission vor.

Staatliche Förderung und Finanzierung voneinander trennen

Die Frage der staatlichen Förderung eines Umbaus müsse von der Frage, mit welchem Instrument genau das finanziert werde, getrennt werden, fordert Grethe. „Das ist eine schwierige Gratwanderung. Aus europarechtlicher Sicht würde man die beiden Teile der Empfehlungen am liebsten vollständig voneinander entkoppeln“. Erstens müsse ein Förderkonzept umgesetzt werden, welches die Tierwohlleistungen langfristig verlässlich staatlich honoriert. Und zweitens müsse das Geld dafür irgendwoher kommen, denn bis 2040 können das bis zu 3,6 Mrd. € jährlich werden.

Was die gesellschaftliche Kommunikation angeht, müsse man am besten einen direkten Zusammenhang herstellen, wie zum Beispiel durch eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte. Aber technisch könnten beide Teile der Empfehlungen auch unabhängig voneinander umgesetzt werden. „Als erstes sollte jetzt zügig mit der Förderung des Umbaus aus dem Staatshaushalt begonnen werden. Mittelfristig können und sollten tierische Produkte dann auch etwa über eine Verbrauchssteuer an der Ladenkasse verteuert werden“, so der Berliner Agrarökonom. Das ließe sich in ein umfassendes Konzept einer Nachhaltigkeitssteuer einbinden und ist klimapolitisch dringend geboten.

Für die Tierhalter ist vor allem wichtig: Die Zahlungen müssen langfristig verlässlich sein, denn ein höheres Tierwohlniveau kostet Geld.“ - Harald Grethe

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