Borchert-Plan: EU ermöglicht nun auch langfristige Tierwohlförderung
Die EU erlaubt Deutschland längere Förderperioden für Investitionen in mehr Tierwohl. Das könnte den Umbau der Tierhaltung nach dem Borchert-Plan neuen Auftrieb verleihen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat bei den EU-Instanzen in Brüssel eine Verlängerung der Förderdauer für Tierwohlleistungen erreicht. Danach hat die EU darin eingewilligt, die Förderung von freiwilligen Tierwohlleistungen an Landwirte auf mehr als sieben Jahre auszudehnen. Das geht aus einem Brief von Klöckner an Bauernpräsidenten Joachim Rukwied hervor, der top agrar vorliegt. Im Gespräch ist sogar, dass die Förderdauer künftig unbegrenzt sein könnte.
Außerdem lässt die EU laut dem Brief die Erhöhung der Förderung von Investitionen für Tierwohlställe auf bis zu 80 % der Investitionssumme zu. Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Obergrenze von 40 % in der normalen Investitionsförderung.
Mehr Spielraum für Tierwohlprämien und Investitionszuschüsse
Die beiden Zusagen helfen der Umsetzung des Borchert-Plans zum Umbau der Tierhaltung in entscheidenden Punkten voran. Dieser will die Anhebung der Tierwohl-Standards zum einen über Tierwohlprämien, die die höheren laufende Kosten und Einkommensverluste ausgleichen sollen, finanzieren. Die Prämien sollen über eine vertragliche Bindung mit dem Staat möglichst über eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren abgesichert werden. Bisher waren jedoch nur Zahlungen von bis zu sieben Jahren rechtlich möglich. Das wäre mit der EU-Zusage dann ausgeräumt.
Zweites Standbein des Borchert-Plans ist die Investitionsförderung, die die Anhebung der Haltungspraxis auf die Tierwohlstufen 2 und 3 unterstützen soll. Diese wäre mit dieser Zusage nun bis zu einer Obergrenze von 80 % möglich.
Borchert begrüßt Zusagen der EU
Der Vorsitzende des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert, begrüßte im Gespräch mit top agrar die nun erreichten Zusagen der EU. „Das kommt unserem Konzept entgegen“, sagte er. Denn kein Landwirt würde sich auf Investitionen einlassen, wenn die Förderdauer auf sieben Jahre begrenzt bliebe, so Borchert weiter. Die Erhöhung der Förderdauer sei daher ein wichtiges Signal.
Festlegung auf Finanzierung in Koalitionsverhandlungen?
Laut Borchert kommt es jetzt darauf an, dass sich Deutschland national darauf einigt, wie es die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung nach dem Borchert-Konzept gestalten will. Das sei kein EU-Problem. Die nächste Bundesregierung müsse sich in den Koalitionsverhandlungen schnell und konkret darauf festlegen, welche Finanzierungsart sie umsetzen will. In Betracht kommen seit der Vorlage der Machbarkeitsstudie zum Borchert-Plan dafür vor allem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder ein Tierwohl-Soli. Daran könnten sich dann auch die Höhen der Tierwohlprämien bemessen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat bei den EU-Instanzen in Brüssel eine Verlängerung der Förderdauer für Tierwohlleistungen erreicht. Danach hat die EU darin eingewilligt, die Förderung von freiwilligen Tierwohlleistungen an Landwirte auf mehr als sieben Jahre auszudehnen. Das geht aus einem Brief von Klöckner an Bauernpräsidenten Joachim Rukwied hervor, der top agrar vorliegt. Im Gespräch ist sogar, dass die Förderdauer künftig unbegrenzt sein könnte.
Außerdem lässt die EU laut dem Brief die Erhöhung der Förderung von Investitionen für Tierwohlställe auf bis zu 80 % der Investitionssumme zu. Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Obergrenze von 40 % in der normalen Investitionsförderung.
Mehr Spielraum für Tierwohlprämien und Investitionszuschüsse
Die beiden Zusagen helfen der Umsetzung des Borchert-Plans zum Umbau der Tierhaltung in entscheidenden Punkten voran. Dieser will die Anhebung der Tierwohl-Standards zum einen über Tierwohlprämien, die die höheren laufende Kosten und Einkommensverluste ausgleichen sollen, finanzieren. Die Prämien sollen über eine vertragliche Bindung mit dem Staat möglichst über eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren abgesichert werden. Bisher waren jedoch nur Zahlungen von bis zu sieben Jahren rechtlich möglich. Das wäre mit der EU-Zusage dann ausgeräumt.
Zweites Standbein des Borchert-Plans ist die Investitionsförderung, die die Anhebung der Haltungspraxis auf die Tierwohlstufen 2 und 3 unterstützen soll. Diese wäre mit dieser Zusage nun bis zu einer Obergrenze von 80 % möglich.
Borchert begrüßt Zusagen der EU
Der Vorsitzende des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert, begrüßte im Gespräch mit top agrar die nun erreichten Zusagen der EU. „Das kommt unserem Konzept entgegen“, sagte er. Denn kein Landwirt würde sich auf Investitionen einlassen, wenn die Förderdauer auf sieben Jahre begrenzt bliebe, so Borchert weiter. Die Erhöhung der Förderdauer sei daher ein wichtiges Signal.
Festlegung auf Finanzierung in Koalitionsverhandlungen?
Laut Borchert kommt es jetzt darauf an, dass sich Deutschland national darauf einigt, wie es die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung nach dem Borchert-Konzept gestalten will. Das sei kein EU-Problem. Die nächste Bundesregierung müsse sich in den Koalitionsverhandlungen schnell und konkret darauf festlegen, welche Finanzierungsart sie umsetzen will. In Betracht kommen seit der Vorlage der Machbarkeitsstudie zum Borchert-Plan dafür vor allem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder ein Tierwohl-Soli. Daran könnten sich dann auch die Höhen der Tierwohlprämien bemessen.