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Afrikanische Schweinepest

Brandenburg: ASP-Verdacht im Spree-Neiße-Kreis bestätigt

Deutschland hat seinen ersten amtlich bestätigten ASP-Fall bei Wildschweinen. Für Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat nun der Schutz der Hausschweinebestände oberste Priorität.

Lesezeit: 3 Minuten

In einer Pressekonferenz hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute den ASP-Verdacht in Brandenburg bestätigt.

Bei einem Wildschweinekadaver, der in der Gemeinde Schenkendöbern im Südosten Brandenburgs gefunden und beprobt wurde, wurde das ASP-Virus eindeutig nachgewiesen. Alle drei Proben, die noch in der Nacht vom Friedrich-Loeffler-Insitut auf er Insel Riems untersucht wurden, waren ASP-positiv. Der Leiter des FLI, Prof. Dr. Thomas Mettenleitner ergänzte, dass es sich um einen stark verwesten Kadaver handele. Das Virusgeschehen sei also vermutlich schon älter. Unklar ist daher, wie weit der Erreger bereits verbreitet ist.

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Brandenburg steckt Risikogebiete ab

Der Nationale Krisenstab Tierseuchen, in dem Bund und Länder zusammenarbeiten, komme jetzt zusammen, um die weiteren Maßnahmen zu beraten. Die konkreten Maßnahmen vor Ort werden vom Land Brandenburg koordiniert. Im nächsten Schritt müssen jetzt die durch nationale Schweinepestverordnung vorgegebenen Restriktionsgebiete genau definiert werden. Und es wird erfasst, wie viele Hausschweinebestände sich in den Restriktionsgebieten befinden. Heute Mittag soll es dazu von der Landesregierung Brandenburg eine Pressekonferenz geben.

Oberstes Ziel sei es, eine weitere Ausbreitung des Erregers zu stoppen und die Hausschweine in der Region bestmöglich vor einem Viruseintrag zu schützen. In den Restriktionsgebieten greifen dann auch weitere Maßnahmen, die kürzlich im Rahmen einer Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes definiert wurden. Dazu können nach Aussage der Ministerin gehören:

  • Eine Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs;
  • Die Absperrung bestimmter Gebiete;
  • Ein vorrübergehende Beschränkung/ein vorübergehendes Jagdverbot im Risikogebiet;
  • Das Anlegen von Jagdschneisen;
  • Eine vorübergehende Beschränkung/ein mögliches Verbot der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen;
  • Und die Einbindung von Dritten (Berufsjäger und Forstbeamte in eine intensive Bejagung des Schwarzwildes.

Auswirkungen auf Drittlandexport unklar

Ziel müsse es jetzt sein, das ASP-Geschehen auf eine möglichst enges, klar definiertes Gebiet zu begrenzen, damit das Prinzip der Regionalisierung greifen könne, das sich für den Handel mit Schweinen und Schweinefleisch innerhalb der EU bereits bestens bewährt habe, so Klöckner.

Unklar ist zurzeit noch, welche Auswirkungen der bestätigte ASP-Fall auf den Schweinefleischexport Deutschlands hat. Die EU-Kommission und die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) wurden vom BMEL bereits über den bestätigten ASP-Fall informiert. Auch mit China, derzeit Deutschlands wichtigstem Schweinefleischabnehmer außerhalb der EU, habe das Ministerium bereits Kontakt aufgenommen und über den ASP-Fund informiert. „Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel informiert unsere Handelspartner jetzt laufend über die ASP-Entwicklung in Deutschland“, so Klöckner.

Über das weitere Geschehen halten wir Sie weiter auf dem Laufenden.

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