Das Agrarministerium erhöht die sogenannte "Bachenprämie" für die Erlegung weiblicher, mindestens einjähriger Wildschweine in den Landkreisen, die von ASP-Sperrzonen betroffen sind, von 80 € auf 100 €. Im Jagdjahr 2024/25 wird die Prämie außerdem auf die gesamte betroffene Fläche der Landkreise ausgeweitet.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Wildscheinbestände weiter niedrig zu halten, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern. Zusätzlich wird eine Abgabeprämie von 50 € für nicht vermarktbares Wildschweinfleisch eingeführt. Die Zahlung der Prämie und die damit verbundene Bejagung der reproduktionsfähigen weiblichen Wildschweine hat in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, die Infektionsketten der Afrikanischen Schweinepest im Osten Deutschlands zu unterbrechen.
Auszahlung durch Untere Jagdbehörde
Um die Prämie zu erhalten, müssen Jäger die Antragsunterlagen bis zum 30. April 2025 bei der Unteren Jagdbehörde einreichen. Die zahlt die Prämien dann an die Antragstellenden aus.