Potsdam hat die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (EBI) für Berlin und Brandenburg grundlegend überarbeitet. Wesentliche Verbesserungen wurden unter anderem in der Förderung von Bewässerung sowie Stallneubaumaßnahmen zugunsten des Tierwohls vorgenommen. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Für Investitionen in die Bewässerung hat das Ministerium die Fördersätze um 10 % auf nun 30 % angehoben. Bewässerungsinvestitionen sind mit einer Wasserersparnis von mindestens 15 % unter Verwendung besonders wassersparender sowie effizienter Ausbringungstechniken förderfähig. Stallneubaumaßnahmen, mit denen die Tiere mehr Platz bekommen, werden mit 40 % über die Richtlinie unterstützt.
Mit der Richtlinie werden nun auch weitere spezifische Investitionen für Umwelt- und Klimaschutz mit einem Fördersatz von 40 % unterstützt – so beispielsweise Festmistlagerstätten oder Kot-Harn-Trennungssysteme. Ebenfalls bis zu 100 % förderfähig sind nichtproduktive Investitionen zur Emissionsminderung, darunter Abluftreinigungsanlagen oder Abdeckungen von Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger.
Darüber hinaus wurden die Fördersätze auf rechtlicher Basis der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) bundeseinheitlich angepasst und liegen nun bei Fördersätzen zwischen 20 bis 100 %.
Ab sofort können investitionsbereite Unternehmen und Betriebe in Brandenburg Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg als Bewilligungsstelle einreichen.
Insgesamt stehen für die Richtlinie Mittel in Höhe von 19 Mio. € zur Verfügung.