Bereits seit Mai 2021 fördert das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg Kleinsthaltungen mit bis zu fünf Schweinen in Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP), wenn sie für 24 Monate aus der Schweinehaltung aussteigen, mit 200 € pro Tier. Das sagte Michael Ranft, Staatssekretär im Brandenburger Verbraucherschutzministerium, nach dem Krisentreffen in Potsdam vergangene Woche. Diese Regelung werde nun auf Kleinsthaltungen mit bis zu zehn Schweinen erweitert.
Einschleppungsrisiko der ASP in Kleinsthaltungen verhindern
In einem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 27.07.21 werden die Landkreise und kreisfreien Städte, die in einem gefährdeten Gebiet in Brandenburg liegen, dazu aufgefordert, auf die Betreiber derartiger Kleinsthaltungen entsprechend hinzuwirken. Dadurch soll das Einschleppungsrisiko der ASP in private Hausschweinehaltungen verringert werden. Konkret sollen sich Halter von bis zu zehn Schweinen vertraglich dazu verpflichten, ihre Haltungen bis zum 31. August 2021 für 24 Monate aufzugeben. Aktuell gibt es in den bestehenden Gefährdeten Gebieten in Brandenburg 131 Kleinsthaltungen mit insgesamt 337 Schweinen.
„Zudem haben wir dem Bund bereits im April den Vorschlag unterbreitet, die Schweinepestverordnung anzupassen um Maßnahmen zur Eindämmung des Eintragsrisikos in Kleinsthaltungen auch ohne langwierige Verfahren rechtlich zu ermöglichen und das Risiko eines ASP-Eintrags so weiter zu minimieren“, erklärte Ranft weiter. Nur so könne eine durchsetzungsfähige Kontrolle durch die Behörden vor Ort gewährleistet werden.