Die angekündigten Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) erhöhen die Auflagen für deutsche Ferkelerzeuger erheblich. Aus dem Ausland will QS aber auch Ferkel mit niedrigeren Standards akzeptieren. Warum?
Nienhoff: Genau das wollen wir nicht. Im Gegenteil: Wir verlangen von allen lieferberechtigten Betrieben, dass sie sämtliche QS-Anforderungen erfüllen. Das gilt für Systempartner in Deutschland ebenso wie für die im Ausland. Die vom Gesetzgeber kürzlich beschlossenen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden zu gegebener Zeit ins QS-System aufgenommen und die QS-Gremien werden sich mit den Details entsprechend beschäftigen.
Die Änderungen im QS-System müssen dann auch von den anerkannten Standards entsprechend umgesetzt werden. Und wie sieht es bei den Anforderungen zur Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2021 aus?
Nienhoff: Im Rahmen vertraglich vereinbarter, gegenseitiger Anerkennungen akzeptieren wir von unseren Partnern aus dem Ausland nur Standards, die mindestens gleichwertig sind. Das heißt konkret für die Kastration:
Fakt ist, dass die deutsche Ministerialverwaltung das Tierschutzgesetz durch die Formulierung „vollkommene Schmerzausschaltung“ sehr einseitig auslegt. Dadurch sind die Handlungsmöglichkeiten der deutschen Ferkelerzeuger stark eingeschränkt. Es kommen als Betäubungsverfahren zur Ferkelkastration nur die Isoflurannarkose und die Injektionsnarkose infrage.
In den Niederlanden ist nur die CO2- Narkose und in Dänemark die lokale Betäubung zugelassen. Die deutschen Ferkelerzeuger fürchten Wettbewerbsnachteile und for-dern daher gleiche Kastrationsvorgaben für alle. Was spricht dagegen?
Nienhoff: Von staatlicher Seite wird es keinerlei Einfuhrbeschränkung für Fer-kel geben, die bei der Kastration nicht nach deutschem Recht betäubt wurden. Denn das wäre nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs im gemeinsamen europäischen Markt vereinbar. Deshalb ist QS jetzt damit konfrontiert, die Kastrationsvorgaben rechtlich, aber auch marktorientiert vernünftig umzusetzen. Dabei wollen wir funktionierende Märkte und ge-wachsene Geschäftsbeziehungen wenn es geht fördern und nicht behindern.Aus diesem Grund haben wir die Vereinbarungen mit den anerkannten Standards in den Niederlanden und in Dänemark angepasst. Wir werden auch ausländische Ferkel im QS-System akzeptieren, die zum Kastrieren mit gleichwertigen Methoden der Schmerzausschaltung bzw. Betäubung behandelt wurden.
Die in Dänemark zugelassene lokale Betäubung mit Procain führt aber nicht zu der bei uns per Gesetz gefor-derten Schmerzausschaltung. Sie ist daher auch nicht mit den deutschen Vorgaben vergleichbar, oder?
Nienhoff: Das deutsche Tierschutzge-setz verlangt wörtlich „...unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäu-bung)...“! Die von der deutschen Ministerialverwaltung jetzt geforderte „vollständige“ Schmerzausschaltung ist eine eigenmächtige Auslegung des Gesetzestextes und verhindert bisher auch die in meinen Augen geeignete Lokalanästhesie. Nach unserer Lesart und Auslegung des Tierschutzgesetzes ist die lokale Betäubung vergleichbar.
Es ist ausländischen Ferkelerzeugern aber auch nicht verboten, die deutschen Betäubungsvorgaben für die Kastration freiwillig zu erfüllen. Was hindert Sie daran, das zu fordern?
Nienhoff: Die Frage ist, ob die nationale Gesetzgebung im Herkunftsland die Umsetzung der deutschen Vor-gaben überhaupt zulässt. Tatsache ist, dass die Verabreichung von Isofluran durch den Landwirt in Dänemark und in den Niederlanden weder aktuell noch auf absehbare Zeit Aussicht auf Zulassung hat. Andere Methoden, wie die CO2-Narkose in den Nieder-landen oder die lokale Betäubung in Dänemark sind dagegen erlaubt und können daher von QS als auch als Mindestvoraussetzung für die Lieferberechtigung verlangt werden.
Was könnte denn passieren, wenn QS den lokal oder mit CO2-betäubten Ferkeln aus dem Ausland den Zugang zum QS-System verwehrt?
Nienhoff: Das europäische Recht gibt QS nicht den Spielraum, die im europäischen Ausland gesetzlich zulässigen, vergleichbaren Methoden auszuschließen. Wir können daher auch nicht den so betäubten und kastrierten Ferkeln den Zugang zum QS-System verwehren. Das gilt insbesondere dann, wenn der Ausschluss auf den Schutz der hiesigen Ferkelerzeuger vor ökonomischen Nachteilen gegen-über ihren ausländischen Berufskollegen ausgerichtet wäre. Wenn QS das dennoch tut, könnte die EU-Kommission ein Verfahren ge-gen QS einleiten. An dessen Ende könnte dann nicht nur die Aufhebung des Ausschlusses stehen, sondern es könnten auch finanzielle Strafen ausge-sprochen und Schadenersatzforderungen gegen QS geltend gemacht werden. Das würde niemandem helfen und nimmt uns jeden Handlungsspielraum.
Fürchten Sie, dass dem QS-System am Ende zu viele Schlachtschweine fehlen?
Nienhoff: Mindestens 20 % der Ferkel, die zurzeit in Deutschland gemästet werden, stammen aus dem angrenzenden europäischen Ausland. Rechnen wir die 3,5 Mio. Schlachtschweine hinzu, die wegen Nichtumsetzung der QS-Anforderungen bei der Ferkelerzeugung in den Ursprungsländern ebenfalls nicht mehr importiert werden dürften, würden im QS-System unter dem Strich jährlich rund 14 Mio. Schlachtschweine fehlen. Das entspricht etwa 30 % der in Deutschland insgesamt abgesetzten Menge an Schweinefleisch. Eine solches Vorgehen würde die Ausrichtung von QS verändern und eine weitere Marktspaltung verur-sachen. Zudem wäre die jetzt startende dritte Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) so nicht mehr umsetz-bar, da uns die ausreichende Menge ITW-fähiger Schlachtschweine fehlt, wenn auf diesem Weg viele Mäster von der Teilnahme praktisch ausgeschlossen würden.
Befürchten Sie, dass der Lebensmitteleinzelhandel auf das QS-Prüfzeichen verzichtet, falls Sie den ausländischen Tieren den Zugang zu QS versperren?
Nienhoff: Ja, dass ist zu befürchten, denn immerhin rund 30 % der in Deutschland geschlachteten Schweine werden im Ausland geboren. Aber nicht nur der Lebensmitteleinzelhandel muss dann auf QS verzichten, sondern auch die deutschen Schweinemäster und die Fleischwirtschaft. Das führt zu höheren Kosten, zu einer weiteren Spaltung des Marktes und entzieht allen Wirtschaftsbeteiligten erhebliche Marktchancen – im heimischen Markt ebenso wie im Export. Allen Beteiligten im QS-System würde so die Chance genommen, gleichwertige Qualitätsstandards einzufordern und vernünftige Wettbewerbsbedingungen zu fördern.
von
Stefan B.
Alles zum Thema steht schon unten. Ich rufe die deutschen Schweinehalter auf sich zu bündeln und alle am gleichen Tag das System zu verlassen. QS nütz nur dem LEH und gut "gefütterten" Vertretern.
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von Erwin Schmidbauer
Nienhoff verkauft uns für dumm!
QS als private Organisation kann jederzeit und überall Regeln erlassen, nachdem sie Ferkel anerkennt oder ablehnt. Gesetzliche Regelungen sind nur die Mindeststandards. Hätte Nienhoff recht, dann dürfte es kein ITW geben, keine Haltungskennzeichnungen (Stufen 1 bis 4), dann dürfe es ... mehr anzeigen kein Bio geben, insbesondere keine Bioverbände (Demeter etc.), die deutlich höhere Zugangsvoraussetzungen haben als die gesetzlichen Regelungen. Eigentlich müsste Nienhoff für diese irreführenden, falschen Behauptungen sofort aus seinem Amt entfernt werden. weniger anzeigen
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von Christoph Noven
QS-Boykott
Das QS-System ist Betrug am Verbraucher und befördert den Missbrauch. Auch im Bereich Obst und Gemüse wird gelogen und betrogen. So dürfen Arbeiter im Bananenanbau gleich für immer zuhause bleiben, wenn sie die Plantage während PSM-Einsätzen, zum Schutz, verlassen. Auch Handhabung ... mehr anzeigen von PSM ist gelinde gesagt fragwürdig. Das kann man alles im Netz finden. Man braucht aber garnicht so weit zu gehen. In Zeiten der Knappheit finden Obst und Gemüse aus Osteuropa, trotz fehlender Zertifizierung, problemlos den Weg in die QS Welt. Ebenso das Gemüse aus Südspanien, welches auf Böden "wächst", die hierzulande als Sondermüll zu entsorgen wären. Ganz nebenbei ist QS ein verlässliches Instrument zur absoluten Marktkontrolle, da alle Infos vorab beim Abnehmer sind. Wer es noch kann, sollte nach Alternativen suchen. weniger anzeigen
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von Klaus Goller
Keine Ferkel
Da hätten dann wohl einige der Präsidiumsmitglieder. keine Ferkel mehr im Stall. Keiner sägt sich selber den Ast ab.
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von Gerhard Schupp
Unglaublich
Was Herr Nienhoff behauptet nicht zu dürfen ,nämlich einenen gehobenen Standart mit seiner QS Organisation duchzusetzen. Den Begriff Deutsche Ferkelerzeuger nimmt er schon gar nicht mehr in den Mund. Ich gehe davon aus ,Herr Nienhoff und QS sind mit unserer Politik stark verbandelt. ... mehr anzeigen Soll heissen ,sie machen den Totengräber für die deutche Ferkelerzeugung. Sie haben jegliches Vertrauen verspielt und sollten gehen. Wer diese Grosschance verspielt ,ist hier falsch. MfG Gerhard Schupp weniger anzeigen
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von Wilfried Maser
Pech
für uns, wenn dadurch QS kaputt gemacht wird. Anders ausgedrückt für was brauch man es dann noch, wenn keine einheitlichen Kriterien gelten.
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von Markus Grehl
Weg damit!
QS braucht kein Schwein. Der Verbraucher hat eh keinen Plan was das Siegel aussagt oder bringt. Der LEH kann auch eigene "Siegel" aufmalen. Die haben den selben Wert nur kostet uns das nicht unnötig Geld.
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von Heinrich Albo
Wir werden das Verhalten
von QS weiterhin in die Öffentlichkeit tragen ...so daß dieses System für den Einzelhandel uninteressant wird !
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von Michael Prantl
QS
Es glaubt doch keiner im Ernst dass QS seine Bestimmungen für Ferkel aus anderen EU Ländern ändert. Nur die "Deutschen Landwirte" müssen weniger werden und am Schluß weg mit Ihnen hin zu einer Industriellen Landwirtschaft, die unsere Politiker wollen. Dann können Sie hinter den ... mehr anzeigen Kulissen machen was Sie wollen. Sollen doch gleich die Verhältnisse in Russland kopieren und umsetzen. Da werden Sie sehen wohin Sie kommen. weniger anzeigen
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