Auf der dritten ordentlichen Mitgliederversammlung des BRS in Bamberg waren sich alle Beteiligten einig, dass sie die zwei Jahre Fristverlängerung nicht tatenlos verstreichen lassen wollen. Um jedoch in der Umsetzung des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration einen Schritt voranzukommen, sehen sie ein eindeutiges Bekenntnis des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu Abnahmemengen und –garantien als zwingend notwendig an. Dies müsse sowohl für Frischfleisch als auch verarbeitetes Fleisch, zu allen möglichen Alternativen erfolgen. Zeichne sich hierbei ab, dass ein großer Anteil der männlichen Ferkel auch zukünftig weiter kastriert werden muss, müssen die entstehenden Mehrkosten durch Verarbeitung und LEH getragen werden. Mit Blick auf mehr Tierwohl, Nämlichkeit und Verbrauchertransparenz dürfe sich der LEH nicht aus der Verantwortung ziehen, indem er Fleisch von im Ausland erzeugten und kastrierten Ferkeln in Deutschland vermarkte, erklärte der BRS in einer Pressemitteilung.
Um den deutschen Ferkelerzeugern langfristig eine wettbewerbsfähige, tierschutzkonforme und sozialverträgliche Alternative an die Hand zu geben, forderte der Bundesverband, weiter an einer Methode zur Lokalanästhesie zu arbeiten. Und zwar auch, wenn eine Einführung der Methode innerhalb der Übergangsfrist nicht mehr möglich erscheine. Sich hier abzeichnende positive Versuchsergebnisse müssen auch nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist aufgenommen und in der weiteren Rechtsetzung berücksichtigt werden, forderte der BRS.
Die Gesetzgebung sehe in Deutschland höchste Tierschutzstandards für die Ferkelkastration unter Betäubung vor. Daher müsse es im Interesse aller Marktbeteiligten sein, dass alle nach Deutschland gelieferten Ferkel, Schlachtschweine und Fleischwaren unter ebensolchen Tierschutzstandards erzeugt worden seien. Zur Umsetzung des hohen Standards sei eine Positivliste bei QS mit Methoden, die zur Ferkelkastration eingesetzt werden dürfen, bestens geeignet. Der BRS fordert QS auf, nur solchen Ferkelerzeugerbetrieben einen QS-Status zu geben, die nach den in Deutschland gesetzlich zugelassenen Methoden kastrieren, damit auch für Importferkel ein höherer Tierschutzstandard erreicht werden kann. Auch Mastbetriebe sollen nur dann den QS-Status erhalten, wenn sie Ferkel nach der von QS herausgegebenen Positivliste einkaufen.