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BTK fordert Einschränkung von Lebendtier- und Drittlandsexporten

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat ihre Forderung nach einer drastischen Einschränkung von Langzeit- und Drittlandsexporten lebender Nutztiere bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat ihre Forderung nach einer drastischen Einschränkung von Langzeit- und Drittlandsexporten lebender Nutztiere bekräftigt. In einem vergangene Woche vorgelegten Offenen Brief an die zuständigen Ministerien von Bund und Ländern weist BTK-PräsidentDr. Uwe Tiedemann darauf hin, dass noch im Juni bei Außentemperaturen von teilweise mehr als 30 Grad Celsius Lebendrindausfuhren über die Balkanroute abgefertigt worden seien. Dies war nach seinen Angaben oft mit mehrstündigen Wartezeiten und unzulässig hohen Innentemperaturen verbunden.


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Wegen der mutmaßlich daraus resultierenden Verstöße gegen das Wohl der Tiere verlangt die BTK, dass Langzeittransporte in Drittländer, aber auch innergemeinschaftliche Langzeittransporte von Tieren mit besonders hohen Pflegeanforderungen bis zu einem generellen Verbot nur auf solchen Transportrouten zugelassen werden, die vorab von einer unabhängigen Stelle tierschutzfachlich geprüft wurden. Tiedemann warnt zugleich davor, die Entscheidung über die Abfertigung internationaler Transporte ausschließlich auf die Vor-Ort-Behörden abzuwälzen. Gefordert seien vielmehr die obersten Landesbehörden und das Bundeslandwirtschaftsministerium. Diese Stellen könnten über entsprechende Erlasse Abfertigungen bei unzulässigen Rahmenbedingungen verhindern, so der BTK-Präsident.


Der Verband fordert darüber hinaus, Schlachttiertransporte EU-weit auf acht Stunden Transportzeit ohne Verlängerungsmöglichkeit zu beschränken. Dabei müsse der Grundsatz „Transport von Fleisch statt lebender Tiere“ gelten; zudem müsse der Transport von Zucht- und Nutztieren perspektivisch durch geeignete andere Maßnahmen wie den Versand von Sperma oder Embryonen ersetzt werden.

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