Die Bundestierärztekammer (BTK) bezeichnet das Verbot der Immunokastration für Biobetriebe als ein fatales Signal an Handel, Verarbeiter, Verbraucher und die konventionelle Schweinehaltung. „Die Impfung ist die tierschutzfachlich beste Methode zur Vermeidung von Ebergeruch“, teilte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann in der vergangenen Woche mit. Dies habe er auch in einem Schreiben an die Agrarminister der Länder und die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) deutlich gemacht. Die LÖK hatte kürzlich beschlossen, die Impfung gegen Ebergeruch nicht mehr zu akzeptieren, nachdem die EU-Kommission die Immunokastration von Bioebern als nicht rechtskonform mit der EU-Ökoverordnung eingestuft hatte. Einige Bundesländer haben deshalb ab dem 1. September die Impfung der Ökoschweine mit Improvac verboten.
Die BTK wies darauf hin, dass sich mittlerweile auch der europäische Tierärzteverband (FVE), der rund 300.000 Veterinäre in 40 Ländern vertritt, klar für eine Beibehaltung der Immunokastration in Biobetrieben ausgesprochen habe, da diese den Bedingungen für den ökologischen Landbau und ihren Zielen entspreche. Der FVE hob hervor, dass die Immunkastration besser für das Wohlergehen der Tiere sei als die chirurgische Kastration, die regelmäßig im ökologischen Landbau angewendet werde. Zudem ähnle sie anderen im Ökolandbau verbreiteten Behandlungen, die wie Impfungen auf das Immunsystem wirkten. Außerdem sei die Immunokastration keine Hormonbehandlung und berge kein Risiko für hormonelle Rückstände.
Der FVE fordert deshalb den Ständigen Ausschuss für ökologischen Landbau der EU-Kommission auf, seine Meinung zu überdenken und zu akzeptieren, dass die Immunkastration den Grundsätzen des ökologischen Landbaus von Schweinen entspreche. Die biologische Landwirtschaft werde von vielen Verbrauchern als die nachhaltigste und tierfreundlichste Produktionsmethode angesehen. Um diesem Ruf gerecht zu werden, müsse auch dort die Impfung als Alternative zur chirurgischen Kastration zugelassen werden. Die BTK appellierte an die Entscheidungsträger, die Biobetriebe nicht zu weniger tierschutz- und umweltfreundlichen Methoden wie die Isoflurannarkose zu zwingen.