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Änderung des Tierschutzgesetzes

Bundesrat fordert umfassendere VTN-Tierschutzkontrollen

Tierkadaver in Verarbeitungsbtrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN) sollten nach dem Willen des Bundesrats stärker auf Tierschutzverstöße kontrolliert werden. Die ISN warnt vor großer Bürokratielast.

Lesezeit: 3 Minuten

Nicht nur Kadaver von Schweinen und Rindern, sondern auch die von Schafen, Ziegen und Pferden sollten zukünftig in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) auf Tierschutzverstöße kontrolliert werden. Dafür plädiert der Bundesrat in seiner am vorigen Freitag beschlossenen Stellungnahme zu dem entsprechenden Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Zudem pocht die Länderkammer darauf, dass im Tierseuchenfall die unschädliche Beseitigung von verendeten oder getöteten Tieren bei knappen Kapazitäten in den Tierkörperbeseitigungsanlagen Vorrang haben müsse.

Die Änderung im Tierschutzgesetz regelt insbesondere die Betretungsrechte für kontrollierende Behörden, die Mitwirkungspflichten der VTN-Betriebe sowie die Kennzeichnungspflichten der Erzeuger für verendete Tiere, um eine Rückverfolgbarkeit zum letzten Haltungsbetrieb zu gewährleisten. Die Länder begrüßten ansonsten den Gesetzesentwurf. Sie baten die Bundesregierung jedoch auch zu prüfen, ob die neuen Kennzeichnungspflichten die illegale Entsorgung von Tierkadavern und damit die Tierseuchenverschleppung fördern könnten.

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Zudem sollten die in den VTN-Betrieben gewonnen Daten auch für die tierschutzrechtliche Überwachung nutzbar gemacht werden, wofür es entsprechende Regelungen brauche. Außerdem seien Totgeburten von der Definition der zu kennzeichnenden und untersuchenden „Tierkörper“ nicht erfasst, weshalb bei sehr jungen Tieren oder Neugeborenen geprüft werden müsse, ob es sich um Lebend- oder Totgeburten handle.

Warnung vor Bürokratiemonster

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, die die Initiative für Kadaverkontrollen in VTN-Betrieben maßgeblich mit auf den Weg gebracht hatte, betonte: „Kein Tier soll unnötige Schmerzen erleiden“. Die zuständigen Behörden hätten nun die rechtliche Möglichkeit, bei VTN-Betrieben zu kontrollieren. Außerdem gebe es durch die Kennzeichnungspflicht endlich die Chance, die Tiere bis zum letzten Betrieb zurückzuverfolgen. Die Ministerin verwies darauf, dass laut einer Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) bei mehr als 10 % der angelieferten Kadaver Veränderungen darauf hindeuteten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt gewesen seien.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hatte bereits im März nach dem Kabinettsbeschluss betont, dass die Behörden bei Verdachtsmomenten auf Tierschutzvergehen diesen nachgehen müssten. Bei der Rückverfolgbarkeit aller an eine Tierkörperbeseitigungsanlage gelieferten Tiere drohe jedoch „ein Bürokratiemonster“ mit hohem Kontroll- und Nachverfolgungsaufwand zu entstehen. Hier brauche es praktikable Lösungen. Außerdem dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass flächendeckend durch alle Tierhalter gesetzeswidrig gehandelt werde.

Höhere Kosten für Ferkelerzeuger

Nach Kalkulationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums führt die Regelung auf Seiten der Schweinehalter zu einem jährlichen Mehraufwand von rund 3 Mio. Euro durch die Kennzeichnungspflicht gefallener Tiere zwecks Rückverfolgbarkeit zum letzten Halter. Für Rinder sei dies durch andere Vorgaben bereits flächendeckend gewährleistet. Bei den Schweinebetrieben sind dem Agraressort zufolge insbesondere die Ferkelerzeuger betroffen, deren Tiere erst nach dem Absetzen mit Ohrmarken versehen werden müssen. Verendeten diese früher und hätten keine Marke, müsse nachträglich eine Kennzeichnung angebracht werden. Jährlich stürben etwa 6,7 Mio. Ferkel oder 12 % vor dem Absetzen.

Das Ministerium geht davon aus, dass die Hälfte dieser Ferkel bereits zuvor eine entsprechende Kennzeichnung erhalten hat, womit etwa 3,35 Mio. Ferkel zusätzlich zu kennzeichnen wären. Dies verursache Kosten von rund 2 Mio. Euro im Jahr oder 300 Euro bei einem durchschnittlichen Ferkelerzeugerbetrieb. Bei Mastschweinen, die als Ferkel von einem anderen Hof kamen und während der Mast sterben, muss ebenfalls eine Kennzeichnung des letzten Haltungsbetriebes vor Anlieferung an den Abdecker erfolgen. Hier beziffert das Agrarressort bei einer angenommen Verlustrate von 3 % beziehungsweise etwa 1,37 Mio. Tieren die Gesamtkosten auf rund 1 Mio. Euro oder durchschnittlich 40 Euro je Mastbetrieb.

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