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Tiergesundheit

Bundesrat stimmt eigenständigem Tierarzneimittelgesetz zu

Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat den entsprechenden Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung der gesetzlichen Regelungen über die Human- und Veterinärmedikamente zu.

Lesezeit: 1 Minuten

Künftig gibt es in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag den entsprechenden Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung der gesetzlichen Regelungen über die Human- und Veterinärmedikamente zu. Der Bundestag hatte die Änderungen schon vor der Sommerpause beschlossen. Am 28. Januar 2022 sollen die neuen Vorgaben, mit der eine EU-Verordnung umgesetzt wird, in Kraft treten.

Bisherige Regelungen weiter geltend

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Kern ist ein neues Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz. Im bisher für beide Bereiche geltenden Arzneimittelgesetz (AMG) werden zeitgleich die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben. Inhaltlich werden die bisher geltenden Regelungen im Wesentlichen fortgeführt. Das TAMG soll dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften erleichtern. Die Trennung des Arzneimittel- und des Tierarzneimittelrechts in zwei Gesetze stelle für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung dar. Zudem werde die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich gestärkt. Arzneimittel für die Behandlung von Tieren müssten jederzeit zur Verfügung stehen. Deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müsse dabei sichergestellt sein.

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