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Bundesrat: NRW legt Kompromisspapier zum Kastenstand vor

Der Bundesrat entscheidet Freitag über ein Kompromisspapier: Das Magdeburger Urteil zum Kastenstand muss demnach in spätestens acht Jahren im Besamungsbereich gelten, im Abferkelbereich sofort.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat entscheidet am kommenden Freitag über die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen. Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen steht die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf der Tagesordnung der Länderkammersitzung.

Das CDU-geführte Agrarressort in Düsseldorf hat sich mit dem von Grün geleiteten Kieler Landwirtschaftsministerium auf einen Kompromiss verständigt. Kernpunkte der künftigen Anforderungen an die Haltung im Deckzentrum sind, dass ein ungehindertes Ausstrecken in der Seitenlage erst nach der Übergangszeit, ein ausgestrecktes Liegen ohne bauliche Hindernisse ab sofort gewährleistet werden muss, sowie eine Übergangszeit von acht Jahren plus zwei Jahre für Härtefälle.

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Rukwied in Sorge

DBV-Präsident Joachim Rukwied blickt mit großer Sorge um die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland auf die anstehende Entscheidung im Bundesrat: „Die Tierhalter brauchen Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen. Es darf keinen unausgewogenen politischen Kompromiss geben, der das Aus für viele, vor allem kleine und mittlere Sauenhaltungsbetriebe bedeuten würde.“

Der absehbare Strukturbruch könne ohnehin nur in begrenztem Umfang abgefedert werden. Neben praktikablen Regelungen seien zur Schadensbegrenzung zwei Dinge unerlässlich. „Rechtssicherheit, und vor allem ausreichende Übergangsfristen und Anpassungen im Bau-, Genehmigungs- und Umweltrecht. Damit muss die in vielen Regionen herrschende faktische Blockade für Um-und Neubauten von Stallanlagen überwunden und den Betrieben überhaupt erst möglich gemacht werden, neue Vorgaben umzusetzen“, so Rukwied am Donnerstag.

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Gewässerrandstreifen am Hang wird kommen

Zustimmen wird der Bundesrat aller Voraussicht nach der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Novelle schreibt die Einrichtung eines 5 m breiten, ganzjährig begrünten Gewässerrandstreifens auf Ackerflächen mit mindestens 5 % Hangneigung vor.

Beschließen wird die Länderkammer außerdem einige agrarrelevante Verordnungen. Dazu zählt die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen. Danach soll mit einer Anpassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung den Land- und Forstwirten die Möglichkeit eröffnet werden, das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr zu wählen. Eingeführt werden soll zudem ein elektronisches Mitteilungsverfahren für Agrarsubventionen. Auf der Tagesordnung stehen ferner die Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 sowie die Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens.

Auf Antrag Bayerns wird die Länderkammer eine Entschließung zur Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung fassen. Ein niedersächsischer Antrag für eine Entschließung zum „zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien“ sowie der Schaffung eines „adäquaten Rahmens für den Übergang in die Post-EEG-Phase“ wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

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