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Nutztier-TierschutzhaltungsVO

Bundesrat stimmt für Abschaffung des Kastenstandes

Der Bundesrat hat am Freitag die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angenommen. Sie leitet den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung für Sauen ein.

Lesezeit: 15 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag die Änderung der Nutztier-Tierschutzhaltungsverordnung beschlossen und den Kompromissvorschlag der Länder Schleswig-Holstein und NRW angenommen.

Die Verordnung sieht nach Vorschlag von Bund und Ländern eine deutliche Verkürzung der zulässigen Fixationsdauer von Sauen vor: Statt ca. 70 Tage je Produktionszyklus nun nur noch max. 5 Tage um den Geburtszeitraum.

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Zudem sichert sie den Sauen nach dem Absetzen bis zur Besamung künftig mehr Platz zu: Statt Kastenstand und Einzelhaltung nun Gruppenhaltung und mindestens 5 m² je Sau.

Nach einer Übergangszeit von acht Jahren wird im Deckzentrum komplett auf die Kastenstandhaltung verzichtet.

Im Abferkelbereich ist nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren eine Haltung der Sauen im Kastenstand zum Schutz der Ferkel nur noch von maximal fünf Tagen um den Geburtszeitraum erlaubt.

Jetzt Umbaukonzept planen

Die Verordnung muss noch durch die Europäische Union notifiziert werden, erklärt Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Sobald die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft tritt, wird der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen in Deutschland eingeleitet; Gruppenhaltung wird zur Regel.

„Innerhalb von drei Jahren müssen die Tierhalter ein Umbaukonzept für ihren Stall vorlegen, innerhalb von fünf Jahren muss ein Bauantrag vorliegen und die Maßnahme dann innerhalb von acht Jahren umgesetzt sein. Für Härtefälle sind zehn Jahre für die Umsetzung vorgesehen. Wird kein Umbaukonzept vorgelegt, muss die Tierhaltung nach fünf Jahren beendet werden“, so Bottermann.

Nach dem heutigen Beschluss muss das Deckzentrum zukünftig Fress-, Liege- und Aktivitätsbereich inklusive Rückzugsmöglichkeiten für die Sauen umfassen. Die flexible Gestaltung der Gruppenhaltung im Deckzentrum ist vorbehaltlich der größeren Flächen von fünf Quadratmetern pro Sau im Zeitraum vom Absetzen der Ferkel bis zur Besamung der Sau den Landwirten überlassen und kann den betriebsindividuellen Möglichkeiten angepasst werden. Fress-Liegebuchten können weiterhin genutzt werden. Sauen dürfen jedoch nur noch zum Zeitpunkt der Besamung fixiert werden.

300 Mio. Euro Unterstützung

Das Bundesagrarministerium hatte den Kompromiss mitgestaltet und flankiert die Umbaumaßnahmen mit 300 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm, um die Umstellungszeiten zu verkürzen. Agrarministerin Julia Klöckner sprach von einem großen Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, der anspruchsvoll in der Umsetzung für die Tierhalter sei.

Ziel sei es, eine flächendeckende Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen – ohne die Tierhaltung aus Deutschland zu vertreiben und die Tierwohlfragen zu exportieren.

„Das setzt im Hinblick auf den Tierschutz neue Maßstäbe und ist in der EU richtungsweisend. Deutschland wird nur dann einen nachhaltigen Beitrag zum Tierschutz leisten können, wenn die Tierhaltung in Deutschland eine Basis hat, von der Bauernfamilien leben können“, so Klöckner.

Die Zahl der Sauenhalter in Deutschland sei bereits seit Jahren merklich rückläufig. Die Bundesministerin will, dass auch die kleineren und mittleren Betriebe weiter tragfähig die Sauenhaltung betreiben und den Tierschutz steigern können.

Eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen wäre gerade für kleine Betriebe nicht machbar, ohne sie damit vor unlösbare Schwierigkeiten zu stellen, betont die CDU-Politikerin. Das hätten auch die grünen Fachminister der betroffenen Länder erkannt.

Stimmen aus der Bundesratssitzung

Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in NRW, hält den Kompromiss für einen Meilenstein in der Sauenhaltung. NRW wolle sich dafür einsetzen, dass Umbauten gefördert werden und die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Landwirtschaftsminister in Thüringen, berichtete, dass die Betriebe massiv unter Druck stehe, es gebe aber keine Alternative. "Wir müssen auch die gesellschaftlichen Interessen berücksichtigen. Und wir müssen nun Überzeugungsarbeit bei den Landwirten leisten." Er sei überzeugt davon, dass die Bauern Lösungen finden.

Jan Philipp Albrecht, Landwirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, sprach vom Einstieg in den Umbau der Tierhaltung in Deutschland. "Umbau geht nur, wenn wir die Tierhalter mitnehmen. Aber wir müssen auch den Willen der Verbraucher berücksichtigen. Wenn wir beides nicht unter einen Hut bekommen, hat die Sauenhaltung in Deutschland keine Zukunft."

Im persönlich seien acht Jahre Übergangsfrist zwar auch zu lange. Aber die Landwirte seien schon jetzt gefordert: Denn sie müssen bereits nach drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen. "Wir haben den Landwirten jetzt einen Weg aufgezeigt, der ihnen eine Perspektive gibt und bei dem sie den Rückhalt der Verbraucher haben. Wir müssen jetzt zügig über die Finanzierung reden. Betriebe brauchen Fördermodelle. Eine Möglichkeit ist Tierwohlabgabe", so Albrecht.

Axel Vogel, Landwirtschaftsminister in Brandenburg, berichtete, dass es nur noch 90 Sauenhalter mit 93.000 Sauen in seinem Bundesland gebe. Die industrielle Massentierhaltung habe sich von Ostdeutschland nach Niedersachsen verlagert. "Nicht in Brandenburg werden jeden Tag 20.000 Schweine geschlachtet, sondern in Rheda-Wiedenbrück", erklärte er. Schweine würden in das System gezwängt.

Seinen Worten nach sei der Kompromiss für niemanden optimal. "Aber er ist ein großer Schritt nach vorn. Schweine dürfen nach der Übergangsfrist in Gruppen laufen ohne Kastenstände. Ferkelerzeuger, die nicht mehr umbauen wollen, müssen nach fünf Jahren aufhören. Das ist nicht schön, zumal ich befürchte, dass der Konzentrationsprozess in der Ferkelerzeugung weiter befeuert wird.“

Wichtig sei nun, dass die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung in Aussicht gestellt hat, 300 Mio. € Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Weitere Förderung hält Vogel aber für nötig. "Wenn wir jetzt nicht Millionen aufbringen, wandert die Tierhaltung aus Deutschland ab. Wir müssen jetzt die Vorschläge der Borchert-Kommission vorantreiben", sagte er. Er wisse, dass viele Landwirte den Kompromiss kritisch sehen, Verbraucher ebenso. Aber: „Was wäre gewonnen, wenn der heutige Kompromiss abgelehnt worden wäre?“

Uwe Feiler, parlamentarischer Staatssekretär im BMEL, betonte im Bundesrat, man könne nur einen Beitrag zu mehr Tierwohl leisten, wenn auch die Wirtschaftlichkeit stimmt. Er sei überzeugt, dass der Verordnungsentwurf mehr Tierwohl und Rechtssicherheit schafft. "Wer schneller umbaut als jetzt beschlossen, wird schneller Fördermittel erhalten. Lassen Sie uns heute den Grundstein für die Tierhaltung von morgen legen“, so der Staatssekretär.

Darum lehnte Sachsen-Anhalt ab

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Dalbert erläuterte, warum Sachsen-Anhalt dem Entwurf nicht zustimmen konnte: „Geltendes Recht wird seit 1992 gebrochen. Eine Verlängerung um weitere acht Jahre kann ich nicht nachvollziehen. In Erfüllung der Vorgaben der Gerichte bauen die Schweinehalter in Sachsen-Anhalt seit 2015 ihre Kastenstände hin zu rechtskonformen Kastenständen um. Bis heute haben 70 % der Betriebe in Sachsen-Anhalt einen rechtskonformen Zustand hergestellt. 24 % der Betriebe haben sogar auf Gruppenhaltung umgestellt. Das zeigt: Ein Umbau ist auch früher als in 8 Jahren möglich.“

„Kastenstände machen Tiere krank, er dient allein der Arbeitserleichterung der Sauenhalter. Die Protokollerklärung der Bundesregierung gibt uns die Chance, den Umbau finanziell zu fördern.“

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Stimmen nach dem Beschluss

DBV: Schmerzhafter Tag für die deutsche Schweinehaltung

Für die heutige Entscheidung des Bundesrates hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kein Verständnis und sieht eine enorme Belastung auf die deutschen Tierhalter zukommen:

„Diese Entscheidung ist sehr schmerzhaft für die Landwirte und wird gerade bäuerliche Strukturen hart treffen. Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss sind relativ zeitnah in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen notwendig. Dies wird gerade die bäuerlich strukturierte Tierhaltung, also kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen.“

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes sei eine grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten gewesen, damit die Tierhalter endlich Planungs- und Rechtssicherheit hätten. „Völlig unverständlich ist allerdings, dass bei der politischen Kompromissfindung jegliche Praktikabilität über Bord gegangen ist. Dadurch wird der ohnehin starke Strukturwandel noch deutlich beschleunigt“, so DBV-Präsident Rukwied.

Heidl: "Sehr hoher Preis für Rechtssicherheit in der Sauenhaltung"

Auch Bayern Bauernpräsident Walter Heidl stellt fest, dass die Vorgaben die Betriebe vor äußerst große Herausforderungen stellen. "Mit den massiven Verschärfungen durch den Bundesrat bezahlen Sauenhalter einen schmerzhaft hohen Preis für die notwendige Wiederherstellung der Rechtssicherheit“, so Heidl.

Besonders problematisch sei, dass die Übergangsfrist für den Umbau des Deckzentrums in bestehenden Ställen mit acht Jahren bzw. in Härtefällen zehn Jahren extrem kurz ausfällt. Ein Stallneubau in der Landwirtschaft amortisiere sich aber erst nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren. "Die sehr hohen Anforderungen an die Ausgestaltung des Deckzentrums nach der Übergangsfrist insbesondere Platzvorgabe von fünf Quadratmeter pro Sau, erfordern in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen. Das wird kaum noch über Umbauten gelingen, sondern macht in der Regel einen Neubau von zumindest einem Teil des Stalls mit entsprechend hohen Kosten notwendig."

Der BBV habe große Sorgen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe, die Politik und Gesellschaft sich doch stets wünschen, diese Anforderungen und die damit verbundenen Investitionskosten nicht stemmen können und die Sauenhaltung aufgeben. Umso wichtiger sei es daher, dass jetzt zumindest die derzeit vielfach bestehenden umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Hürden für Stallbaugenehmigungen umgehend beseitigt werden, um Investitionen überhaupt wieder zu ermöglichen. „Es muss alles getan werden, um eine Abwanderung der Sauenhaltung ins Ausland zu verhindern und unsere regionale Schweinfleischerzeugung zu erhalten!“, fordert Heidl.

FDP: Jetzt halbiert sich die Zahl der Sauenhalter!"

Die stellv. Agrarausschussvorsitzende Carina Konrad, sagte: "Der Knackpunkt am heutigen Beschluss ist zweifellos die Verdopplung der vorgeschriebenen Fläche im Sauenstall. Das wird binnen kurzer Zeit eine Halbierung der sauenhaltenden Betriebe nach sich ziehen, wenn nun nicht schnellstens Planungssicherheit hergestellt wird - sowohl bei konventionellen als auch ökologisch wirtschaftlichen Betrieben. Auch mit der geplanten Baurechtsänderung bleiben die entscheidenden Hürden im Bau- und Immissionsrecht ungelöst. Kommen künftig noch mehr Ferkel aus dem Ausland, widerspricht das der steigenden Nachfrage nach mehr Regionalität", so Konrad.

Baden-Württemberg: Sauenhaltung vor dem Aus

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg warnt, dass die Herausforderungen für die Bauern gewaltig seien. Bereits mit Einführung der Gruppenhaltung im Wartebereich im Jahr 2013 seien deutlich negative strukturelle Folgen zu beobachten gewesen. Seit 2010 haben in Baden-Württemberg knapp 60 % der Sauenhalter aufgegeben. Inzwischen halten nur noch rund 900 Betriebe im Land Muttersauen.



Die neuen Regelungen für das Deckzentrum und den Abferkelstall seien vor allem für die bäuerlichen Familienbetriebe wesentlich gravierender als die Einführung der Gruppenhaltung im Jahr 2013, allein weil viele bestehende Ställe aufgrund der vorhandenen Bauhülle nicht entsprechend umgebaut werden können. Die Anforderungen führten zu einem deutlich höheren Managementaufwand und erheblich höheren Kosten.



„Es ist völlig unverständlich, dass im Bundesrat über die mit allem Nachdruck vorgebrachten Forderungen des Bauernverbandes nach längeren Übergangszeiten hinweggegangen wurde“, betont Klaus Mugele. „Zahlreiche fachliche Argumente und Erfahrungen aus der Praxis zur Gruppenhaltung wurden weitgehend ignoriert, stattdessen extrem erhöhte Vorgaben zu Mindestflächen kompromisslos durchgesetzt. Das belastet erneut zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt“, kritisiert Mugele.

WLV: „Jetzt zügig Bau- und Immissionsschutzrecht ändern!“

Sehr besorgt ist auch der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Präsident Hubertus Beringmeier und Carsten Spieker, Sprecher der Ferkelerzeuger in Westfalen-Lippe, sehen enorme Herausforderungen auf die Sauenhalter zukommen: „Unsere Sauenhalter haben jetzt zumindest Planungs- und Rechtssicherheit, wie es auf den Höfen weitergehen kann. Die jahrelange Diskussion um die Gestaltung des sogenannten Deckzentrums und des Abferkelbereichs hat zu starker Verunsicherung bei den betroffenen Betrieben geführt. Sehr verärgert sind wir jedoch über Verschärfungen, die noch kurz vor Ende der Verhandlungen in den Kompromiss eingearbeitet wurden.“

Beide fürchten, dass nun viele Sauenhalter aus der Sauenhaltung aussteigen werden. „Notwendig sind jetzt Baumaßnahmen, die nicht nur sehr teuer werden, sondern die Betriebe auch planungsrechtlich immer noch vor erhebliche Hürden stellen“, so Spieker. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband fordert die Bundesregierung daher auf, unverzüglich die rechtlichen Vorgaben im Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz so anzupassen, dass mehr Tierwohl auch tatsächlich möglich wird.

AbL: Tierwohl und wirtschaftliche Perspektiven verbinden

Martin Schulz, Neuland-Schweinehalter und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. kommentiert: "Der heutige Beschluss sorgt für mehr Klarheit. Klar ist aber auch, dass die Abschaffung des Kastenstandes in der Sauberhaltung zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in den Betrieben führt, der entlohnt werden muss. Die AbL ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Borchert-Vorschläge eine notwendige Bedingung ist, damit die Abschaffung der Kastenstände nicht zu einem Strukturbruch in der Sauenhaltung führt."

Weiterhin sei die AbL überzeugt, dass die bisherige Investitionsförderung hierzu ungeeignet sei bzw. nicht ausreiche. Vielmehr müssten die geringeren Leistungen und der erhöhte Arbeitsaufwand finanziell ausgeglichen werden – wie von der Borchert-Kommission empfohlen. "Der Entschliesung des Bundestages von heute muss nun eine rasche Gesetzgebung folgen.“

CDU/CSU: Zäsur für die heimischen Sauenhalter

Albert Stegemann, der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hätte sich grundsätzlich längere Übergangsfristen gewünscht, da die baulichen Veränderungen mit erheblichen Investitionen verbunden sind. Dies sei aber vor dem Hintergrund der politischen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern nicht möglich gewesen.

„Der heutige Beschluss stellt zugleich eine Zäsur für die Ferkelerzeugung in Deutschland dar. Bereits heute können unsere Landwirte die heimische Nachfrage nicht mehr bedienen. Diese wird deshalb durch steigende Ferkelimporte gedeckt. Eine Entwicklung, die durch das Aus für den Kastenstand weiter beschleunigt werden kann.“, so der Politiker.

Umso wichtiger sei es jetzt, dass Stallumbauten sowie Investitionen in tierwohlgerechtere Ställe auch entsprechende Baugenehmigungen erhalten. „Nach längerer Abstimmung mit der SPD konnte die dafür notwendige Novelle des Baugesetzbuch in den Bundestag eingebracht werden. Parallel dazu müssen unter anderem die im Koalitionsausschuss beschlossenen 300 Mio. Euro jetzt möglichst schnell für den Umbau der Ställe eingesetzt werden. Ansonsten werden viele Sauenhalter nach den Übergangsfristen ihren Betrieb aufgeben.“

Auf der Strecke bleiben dann laut Stegemann nicht nur landwirtschaftlichen Unternehmen, sondern auch Tierschutz und Tierwohl. Denn die Produktion werde sich in das benachbarte Ausland verlagern, in dem nicht unsere hohen nationalen Tierwohl- und Umweltstandards gelten.

ProVieh: "Ein Meilenstein"

Jasmin Zöllmer von der Tierschutzorganisation ProVieh meint:"Dass sich die Grünen beim Ausstieg aus dem Kastenstand im Deckbereich durchgesetzt haben, ist auf jeden Fall ein Meilenstein für den Tierschutz, auch wenn acht Jahre Übergangsfrist deutlich zu lange sind. Dennoch: In drei Jahren müssen die Umbaukonzepte vorliegen, also müssen die Landwirte schon bald den Ausstieg aus dieser Haltungsform vorbereiten. Ein erster Schritt in Richtung käfigfreie Haltung ist damit endlich gemacht!"

Ein großes Problem stellt laut Zöllmer aber noch der Kastenstand im Abferkelbereich dar. Hier gebe es bislang keinen echten Ausstiegsplan aus dem sogenannten „Ferkelschutzkorb“ und auch die Verkürzung der Fixierdauer von Muttersauen in diesem Käfig auf fünf Tage um den Geburtszeitraum soll erst nach 15 Jahren verpflichtend sein. "Das darf nicht sein! Hier muss dringend nachgebessert werden - Kastenstand in Deck- und Abferkelbereich müssen zusammen gedacht werden und gehören gleichermaßen abgeschafft. Jegliche Fixierung von Sauen ist und bleibt tierschutz- und rechtswidrig!", so die Tierschützerin.

Grüne: Systemwechsel eingeleitet

Laut den Grünen hat der Beschluss einen dringend benötigten Systemwechsel hin zu einer artgerechten Haltungsform eingeleitet.

Der Kompromiss beinhaltet aus Sicht der agrarpolitischen Sprecher auch einige Herausforderungen, Schwierigkeiten und einen Fehler: Die geforderten 5 Quadratmeter pro Sau im Deckzentrum würden die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung übersteigen und seien besonders für kleinere und mittlere Betriebe, die sich auf den Weg gemacht haben, eine zusätzliche Hürde bei der Anpassung. Diese Anforderung sollte im Zeitlauf der Übergangsfrist noch einmal tier- und praxisgerecht angepasst werden.

Norwich Rüße MdL: „Heute wurde ein wichtiger Grundstein für eine tiergerechtere Sauenhaltung in Deutschland gelegt. Gleichzeitig ist damit der Startschuss für den notwendigen Umbau der Nutztierhaltung gelungen. Dabei werden die Bauern nicht alleine gelassen. Für sie bedeutet die Entscheidung des Bundesrates Planungssicherheit für die nächsten Jahre und sie können den Schritt hin zu tiergerechteren Ställen wagen.“

Bernd Voß MdL: „Damit die Sauenhalter auch die damit verbundene Innovationslast stemmen können, muss das Bundesagrarministerium nun praxisgerechte Fördermaßnahmen in Kraft setzen. Planungsfristen und behördliche Vorschriften machen dabei Förderprogramme über das Jahr 2021 hinaus erforderlich. Dafür ist auf Basis der Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung ein eigenständiges rechtssicheres Finanzierungsinstrument mit Lenkungsfunktion zu etablieren. Die 300 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm sollten dafür ein Grundstock sein und dürfen nicht ohne Konzept als Strohfeuer verbrannt werden.“

Martin Hahn MdL: „Die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung bieten eine hervorragende Grundlage, die es nun weiterzuentwickeln gilt, um gemeinsam mit den Bauern den Weg hin zu einer umwelt-, klima- und tiergerechten Tierhaltung zu gehen. Mit der Entscheidung des Bundesrates sollte nun eine verpflichtende Haltungskennzeichnung von Fleisch nach dem seit fast 20 Jahren bekannten Vorbild der Eier-Kennzeichnung folgen. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine dynamische Umsetzung des Umbaus der Tierhaltung.“

Friedrich Ostendorff MdB: „Der Kastenstand hat in Deutschland keine Zukunft mehr. Darüber hinaus ist es nun erforderlich, baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Fragen zu klären und Außenklimaställe zu ermöglichen. Vorschriften zu erlassen ist das eine, deren Genehmigungsfähigkeit für die betroffenen Betriebe zu gewährleisten das andere. Hier ist die Bundesregierung jetzt am Zug, den Umbau für die Bäuerinnen und Bauern zu ermöglichen.“

Die Grünen Agrarpolitischen Sprecher fordern von der Bundesregierung ein Planungsbeschleunigungsgesetz Tierwohl, das die Interessen des Tierwohls im Bau- und Planungsrecht, dem Naturschutz- und Immissionsschutzgesetz sowie dem Umweltverfahrensrecht gebührend berücksichtigt. Dabei wird es teilweise auch zu Abstockungen in sehr viehintensiven Regionen kommen müssen.

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