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Bundesrat unterstützt Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

Der Bundesrat hat am Freitag über den Arbeiterschutz in den Schlachthöfen beraten. Die Regelungen gelten für Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Gehören mehrere kleine jedoch zusammen, gilt es auch für sie.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte.

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten. Dabei geht es zum einen um die Größe der Betriebe, die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen.

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Laut Gesetzentwurf sollen diese Bestimmungen nicht für Betriebe des Fleischerhandwerks gelten, in denen weniger als 50 Personen beschäftigt sind. Arbeiten jedoch mehrere Unternehmer in einer übergreifenden Organisation zusammen, sind - so die Forderung des Bundesrates - die bei ihnen tätigen Personen zusammen zu zählen, heißt es in der Pressemitteilung der Länderkammer vom Freitag.

Ferner sollen bei der Bestimmung der Anzahl auch arbeitnehmerähnliche Personen berücksichtigt werden. Beide Vorschläge dienen dazu, Möglichkeiten der Umgehung der strengeren Regeln für die Fleischindustrie auszuschließen.

An- und Ablegen von Schutzkleidung als Arbeitszeit

Weitere Anregungen des Bundesrates betreffen die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit: Vorbereitungshandlungen wie das An- und Ablegen von Schutzkleidung sollen künftig als Arbeitszeit zählen. Auch soll darauf geachtet werden, dass die nun gesetzlich geforderte Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit manipulationssicher ist. Zudem sollen die Arbeitsschutzbehörden künftig Einsicht in die Aufzeichnung der Arbeitszeiten erhalten und vom Arbeitgeber verlangen können, dass er die entsprechenden Aufzeichnungen zur Verfügung stellt.

Erfahrungen und Zuständigkeit der Länder berücksichtigen

Daneben verweist der Bundesrat auf die Zuständigkeiten der Länder im Bereich des Arbeitsschutzes und bittet um Berücksichtigung von Ländervertreterinnen und -vertretern im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist.

Was die Bundesregierung plant

Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft - also Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung - soll künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die weniger als 49 Personen beschäftigen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sollen deutlich höhere Bußgelder nach sich ziehen.

Mehr Kontrollen vor Ort

Der Regierungsentwurf will zudem den Arbeitsschutz und die Effizienz der Kontrollen stärken. Er sieht dazu eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert. Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln.

Wie geht es weiter?

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen

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