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Bundesregierung beschließt TA-Luft

Das Bundeskabinett hat die TA Luft beschlossen. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Der DBV warnt vor beschleunigtem Strukturwandel.

Lesezeit: 5 Minuten

Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch mit der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt.

Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören auch große Betriebe der Nahrungsmittelindustrie, teilt das Bundesumweltministerium mit. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen.

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Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht unter anderem in der Viehwirtschaft Nachholbedarf. Dabei müsse der Tierschutz nicht zurückstehen: "Eine Viehhaltung, die dem Tierwohl dient, soll weiterhin ausdrücklich erlaubt sein, auch wenn es hierbei zu höheren Emissionen kommen kann."

Wozu ist die TA Luft da?

Vor jeder Genehmigung einer technischen Anlage prüfen die zuständigen Behörden, ob sie den Menschen und der Umwelt in ihrer Umgebung schaden könnte. Die TA Luft dient dabei als Grundlage für die nötigen Auflagen und gibt die Prüfung die zulässigen Emissionen und Immissionen vor: Wie hoch darf in ihrer Umgebung die Luftbelastung durch Ammoniak, Feinstaub oder auch Stickoxiden maximal sein? Welche Schadstoffniederschläge auf Böden sind nicht tolerierbar?

Die neue TA Luft bringt dieses Prüfverfahren für die Genehmigung auf den aktuellen Stand der Technik und passt es EU-Standards an. Einige Anlagen sind erst seit Kurzem genehmigungsbedürftig, zum Beispiel Anlagen zur Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen. Für sie wurden erstmals Anforderungen formuliert. Neu ist auch, dass die TA Luft den Schutz der Anwohner vor Gerüchen bundesweit einheitlich regelt. Auch die Prüfung des Stickstoffniederschlags in der Umgebung einer Anlage wurde neu in die TA Luft aufgenommen. Denn Stickstoffverbindungen können zur Überdüngung und Versauerung von Biotopen führen.

Mit der Neufassung der TA Luft verschärft die Bundesregierung die Emissionsbegrenzungen für technische Anlagen. So müssen zum Beispiel große Tierhaltungsanlagen künftig 70 % der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Die Technik dafür ist in Deutschland etabliert und wird in einer Reihe von Bundesländern bereits gefordert und ist installiert.

Und wo gilt das in der Tierhaltung?

Tierhaltungsanlagen sind Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthähnchen, erklärt das Ministerium weiter. Diese Anlagen würden hohe Emissionen an Ammoniak verursachen, das empfindliche Biotope durch Überdüngung und Versauerung schädige, heißt es dort.

Außerdem bilde sich aus Ammoniak Feinstaub, der die menschliche Gesundheit gefährdet. In Deutschland soll der Anteil der Landwirtschaft an der Belastung durch sekundären Feinstaub aus Ammoniak (PM2,5-Wert) je nach Region zwischen 25 und 50 % gelegen haben, unter anderem aus den großen Tierhaltungsbetrieben, schreibt das BMU.

Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Die letzte Version galt seit 2002, die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik. Viele Änderungen sind EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden. Auch für Anlagen, die nicht EU-Recht fallen, wird mit der TA Luft ein neuer Stand der Technik verankert.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss der Bundesrat der TA Luft zustimmen.

DBV: TA Luft ist Strukturwandel-Beschleunigungsprogramm

Auf völliges Unverständnis stößt beim Deutschen Bauernverband die heutige Verabschiedung: „Mit einseitigen nationalen Verschärfungen europäischer Vorgaben bringt die Bundesregierung ein großes Strukturwandel-Beschleunigungsprogramm auf den Weg, anstatt die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Sachen Tierwohl mit handhabbaren Genehmigungsverfahren und einer klaren Abwägung für das Tierwohl zu unterstützen“, erklärt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Die Bundesländer seien jetzt gefordert, im Bundesratsverfahren dafür zu sorgen, dass die Tierhalter in Deutschland eine Perspektive auch über die Übergangsfristen der TA Luft zwischen 2025 und 2029 hinaus erhalten und nicht mit nationalen Alleingängen zur Luftreinhaltung im Wettbewerb mit ihren europäischen Kollegen benachteiligt werden.

Bereits die zugrunde liegende europäische NEC-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe hätte schon eine massive Ungleichbehandlung der Betriebe in Europa beinhaltet, so Krüsken weiter. Die Minderungsziele für Ammoniak seien in Deutschland im europäischen Vergleich am höchsten und zum Teil um ein Vielfaches höher als in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten.

„Jetzt wird national noch weiter draufgesattelt, indem die Möglichkeiten der Betriebe, praktikable Verfahren zur Emissionsminderung anzuwenden, weiter beschnitten werden. Landwirte, die zur Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung in Sachen Tierwohl und Luftreinhaltung bereit sind, werden nun mit überzogenen technischen Anforderungen, übermäßigen bürokratischen Genehmigungsvoraussetzungen und mit fehlender Rechtssicherheit konfrontiert. Man kann nicht die Landwirte erst auffordern, in mehr Tierwohl und die Senkung von Luftschadstoffen wie Ammoniak zu investieren und sie dann über teure, langwierige und mit hohen Verfahrensrisiken verbundene Genehmigungsverfahren in den Ausstieg aus der Tierhaltung treiben“, so Generalsekretär Krüsken

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