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Bundesregierung will Frist für betäubungsloses Kastrationsverbot einhalten

Die Bundesregierung erwartet, dass das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2019 greift. Die Ferkelerzeuger sollen die Initiative für die Umstellung bis Ende des Jahres wahrnehmen. Welche Alternative die Beste ist, hängt vom Abnehmer ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung erwartet, dass das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2019 greift. Die Ferkelerzeuger sollen die Initiative für die Umstellung bis Ende des Jahres wahrnehmen. Welche Alternative die Beste ist, hängt vom Abnehmer ab.


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Am Stichtag 1. Januar 2019 für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration will die Bundesregierung nicht mehr rütteln. „Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass die Frist eingehalten werden kann“, schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Ende Februar in einer Antwort auf Fragen des Grünen Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff, die top agrar vorliegt. Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wurde Mitte des Jahres 2013 mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2019 im Tierschutzgesetz geregelt. Zwischen 2010 und 2016 ging die Zahl der Betriebe mit Zuchtsauenhaltung von 20.815 auf 11.907 zurück.


Obwohl es bis zum Umstellungsdatum keine 10 Monate mehr sind, sind noch nicht alle Fragen für die dann nötigen Alternativen gelöst. Welches Verfahren für einen Betrieb das Beste ist, will die Bundesregierung nicht vorschreiben. „Die Entscheidung für eine der Alternativen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle dürften dabei vor allem die Präferenzen des Abnehmers des Tieres spielen“, schreibt das Bundeslandwirtschaftsministeriums in einem weiteren Antwortbrief.


In der verbleibenden Zeit bis 2019 sollen die Verantwortlichen in der Lieferkette klären, wie sie die Umstellung bewerkstelligen. „Entscheidend ist insofern, dass jeder einzelne Akteur die Initiative ergreift und in seinem Umfeld die Voraussetzungen schafft, damit die Umstellung ohne negative Effekte erfolgen kann“, schreibt das BMEL.


Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD zugegeben, dass es noch Handlungsbedarf vor der Einführung des Verbotes gibt. „Zusätzlich zu den bestehenden Wegen sollen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden“, steht im Koalitionsvertrag. Darauf verweist auch das BMEL und fügt hinzu, dass es dafür bereits mit den Ländern im Gespräch sei. Außerdem will das BMEL wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben, die klären sollen „ob das Verfahren der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie eine solche weitere Alternative sein könnte“, so das BMEL.


Der Grüne Bundestagsabgeordnete Friedrich Ostendorff gibt sich mit den Antworten des BMEL nicht zufrieden. „In weniger als 300 Tagen greift das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, ohne dass das BMEL eine konkrete Strategie vorweisen kann. Ich fordere die angehende Ministerin auf, dieses Thema offensiv anzugehen, Umstellungspläne für die Bauern vorzulegen und Rechtsunsicherheiten zu klären“, sagte er.

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