Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend dem Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ zugestimmt. Das wichtigste Detail ist hierbei, die Übergangsregelung des Gesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern.
Koalition stimmt für Verschiebung
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat der vom Landwirtsausschuss eingebrachten Gesetzesänderung zugestimmt. Die AfD und Bündnis90/Die Grünen stimmten gegen die Gesetzesänderung. Die Linke enthielt sich.
Die Grünen hatten gar einen Erschließungsantrag eingereicht, welcher die Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab 1. August 2025 beibehalten sollte. Diesem stimmten jedoch nur die Grünen selbst zu, womit dieser Antrag nicht verabschiedet wird.
Viele Wirtschaftsbeteiligte forderten mehr Zeit die Vorgaben umsetzen zu können, so die Begründung von Union und SPD. Die notwendigen Strukturen zum Gesetzesvollzug seien in den Ländern zu spät geschaffen worden.
Die ausführlichere Begründung von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und weitere Stimmen finden Sie hier:
Entschließung: "Grundsätzliche" Reform des Gesetzes
Darüber hinaus hat die Koalition eine Entschließung verabschiedet, die eine "grundsätzliche" Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes fordert. Hierzu soll die Regierung einen weiteren Gesetzesentwurf vorlegen.
Dieser solle dann sicherstellen, dass bei Tieren aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, zumindest die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Themen: betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstand und Abferkelstand.
Die weitere Agenda der Regierung
Im weiteren sollen die staatliche Förderkriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio umformuliert werden, so dass die landwirtschaftlichen Betriebe diese vermehrt beanspruchen können.
Ein weiteres Ziel der Regierung ist es, ein vergleichbares System auf europäischer Ebene zu etablieren. Damit will man vermeiden, dass die heimische Landwirtschaft im Binnenmarkt der EU benachteiligt ist.