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Bundesweite ASP-Krisenübung startet am Dienstag

Mit einer gemeinsamen Übung, die am kommenden Dienstag beginnt, wollen sich Bund und Länder auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland vorbereiten. Ziel der mehrtägigen Krisenübung ist, den Austausch tierseuchenrelevanter Daten zwischen Bund und Ländern zu optimieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einer gemeinsamen Übung, die am kommenden Dienstag beginnt, wollen sich Bund und Länder auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland vorbereiten. Ziel der mehrtägigen Krisenübung ist, den Austausch tierseuchenrelevanter Daten zwischen Bund und Ländern zu optimieren. Die Kommunikation erfolgt über Lageberichte, die auf allen Ebenen der Verwaltung verwendet werden und so für eine lückenlose Information sorgen sollen.

 

Geübt wird ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen. Die mitübenden Länder – es werden voraussichtlich alle sein – benennen den Fundort des infizierten Wildschweines in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und planen die erforderlichen Restriktionsgebiete. Der "gefährdete Bezirk" und die "Pufferzone" werden bei Wildschweinen unter tierseuchenrechtlichen und jagdrechtlichen Erfordernissen festgelegt. Sie sind deutlich größer als bei einem Seuchenausbruch in einem Hausschweinebestand. Die Übung soll u.a. die Dimension der erforderlichen Sperrmaßnahmen deutlich machen.



Wird die Afrikanische Schweinepest auch nur bei einem einzigen Wildschwein festgestellt, kann der gefährdete Bezirk bereits einen Radius von 10 bis 15 Kilometern aufweisen. In diesem Bezirk wird nach weiteren verendeten Wildschweinen gesucht, um festzustellen, wie weit die Seuche bereits vorgedrungen ist. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Jagdrevieren ist dabei enorm wichtig. Denn die ortsansässigen Jäger kennen das Revier und das Verhalten der Wildschweine dort. Die dabei aufgefunden Tiere können bei Bedarf eine Anpassung des Gebietes erforderlich machen.

 

In dem gefährdeten Bezirk werden auch Hausschweine als gefährdet angesehen und kontrolliert. Der Handel mit Schweinen aus diesem Bezirk ist nur unter strengen Auflagen möglich. Die Auflagen belasten die betroffenen Tierhalter wirtschaftlich sehr, sind aber notwendig, um die Hausschweinebestände zu schützen.

 

Die Pufferzone ist ein den gefährdeten Bezirk umgebendes Gebiet, in dem noch keine Seuche nachgewiesen wurde. Hier werden Wildschweine intensiv bejagt. Auch dies kann nur bei guter Zusammenarbeit mit den Jägern erfolgreich sein.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstellt aus den Berichten der Länder schließlich ein Lagebild für Deutschland, das Grundlage für weitere Entscheidungen und für die Information der EU-Mitgliedsstaaten ist.

 

Die Berichte der Länder gehen beim BMEL und beim Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut, im Laufe des 21. November 2017 ein. Die Auswertung erfolgt dann bis zum 28. November.

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