Ab dem kommenden Jahr werden nach dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration mehr Jungeber und immunokastrierte Schweine ins Schlachthaus gelangen. Deren Fleisch- und Verarbeitungsqualitäten unterscheiden sich von chirurgisch kastrierten Tieren. Wie die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) mitteilte, hat das bei ihr angesiedelte Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) die Thematik jetzt in einem neuen Faltblatt für mittlere und kleine Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe aufgegriffen. Darin wird unter anderem erläutert, was wichtig bei der Schlachtung ist, wie sich die Schlachtkörper im Muskelfleischanteil oder in der Fettqualität unterscheiden und welche Auswirkungen das auf die Verarbeitung hat.
Laut BZL ist die Verwendung von chirurgisch- und immunokastriertem Eberfleisch bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen keinerlei Einschränkungen unterworfen. Existierende Qualitätsschwankungen lägen innerhalb der Schwankungsbreite des marktüblichen Angebots, auch der von weiblichen Tieren. Geruchsunauffälliges Fleisch und Fettgewebe von Jungebern sei dagegen hinsichtlich der Verwendung eingeschränkt. Die mangelnde Zusammensetzung und Ausprägung des Fettgewebes sei insbesondere bei der Herstellung von traditionellen Kochschinken, Rohschinken und Rohwurst nachteilig. Mehrjährige Erfahrungen aus der industriellen Vermarktung zeigten aber auch, das Fleisch von Jungebern zu Frischfleisch, Hackfleisch, marinierten Erzeugnissen und zu Brüh- und Kochwürsten, eingesetzt werden könne.
Das Faltblatt „Fleisch- und Verarbeitungsqualität von Jungebern und Immunokastraten“, ist kostenfrei bei der BLE herunterzuladen oder kann dort bestellt werden.